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Unter besonderer Fokussierung der Frage nach der Übertragbarkeit arbeitsrechtlicher Maßstäbe auf den Anstellungsvertrag des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft erörtert die Autorin in die Wirksamkeit vorstandsvertraglicher Vereinbarungen aus der Perspektive des AGB-Rechts, um dem Gestaltungsspielraum in Vorstandsverträgen konkrete Grenzen aufzuzeigen. Neben der näheren Bestimmung der Grenze zur Individualabrede sowie der Behandlung der Problematik, ob der Vorstandsvertrag als Verbrauchervertrag einzuordnen ist, wird dabei insbesondere diskutiert, inwieweit der AGB-rechtliche…mehr

Produktbeschreibung
Unter besonderer Fokussierung der Frage nach der Übertragbarkeit arbeitsrechtlicher Maßstäbe auf den Anstellungsvertrag des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft erörtert die Autorin in die Wirksamkeit vorstandsvertraglicher Vereinbarungen aus der Perspektive des AGB-Rechts, um dem Gestaltungsspielraum in Vorstandsverträgen konkrete Grenzen aufzuzeigen. Neben der näheren Bestimmung der Grenze zur Individualabrede sowie der Behandlung der Problematik, ob der Vorstandsvertrag als Verbrauchervertrag einzuordnen ist, wird dabei insbesondere diskutiert, inwieweit der AGB-rechtliche Kontrollmaßstab zur Berücksichtigung vorstandsrechtlicher Besonderheiten angepasst werden muss. Anhand exemplarischer Einzelklauseln wird sodann dargelegt, auf welche Weise sich vorzunehmende Modifikationen konkret äußern und inwiefern arbeitsrechtliche Grundsätze bei der Formulierung der Anforderungen an die Wirksamkeit spezifischer Regelungen Leitlinien bilden können.
Autorenporträt
Melanie Jänsch studierte von Oktober 2013 bis August 2018 Rechtswissenschaften an der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Während des Studiums war sie seit September 2014 als studentische Hilfskraft am Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit, Lehrstuhl von Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard), tätig. Nach erfolgreichem Abschluss des ersten Staatsexamens führte sie ihre dortige Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin fort. Seit Februar 2021 ist sie Rechtsreferendarin am Landgericht Bonn.