Trotz zunehmender Thematisierung und wissenschaftlicher Erkenntnis, dass Sexualität ein menschliches Grundbedürfnis und ein wichtiger Teil der Persönlichkeitsentwicklung ist, stellt Sexualität bei Menschen mit geistiger Behinderung nach wie vor ein Tabuthema dar. Das Problem liegt in den weiterhin bestehenden gesellschaftlichen Vorurteilen, die dazu führen, dass Betroffene vielen Risikofaktoren ausgesetzt sind, häufiger Opfer sexualisiert Gewalt zu werden. Hinzu kommt die Tatsache, dass ihr Alltag vielfach durch ein Abhängigkeits- und Machtverhältnis charakterisiert ist. Ein selbstbestimmtes Leben sowie eine selbstbestimmte Sexualität werden dadurch nicht möglich. Um sexualisierter Gewalt bestmöglich präventiv entgegenzuwirken, müssen alle Beteiligten, vor allem aber Verantwortliche im Bereich der Behindertenhilfe, Familie und Angehörige, hinter der Aufgabe stehen, Menschen mit geistiger Behinderung in alle Entscheidungsprozesse miteinzubeziehen. Denn selbstbestimmt Leben bedeutet nicht nur sich vor sexualisierter Gewalt schützen zu können, sondern auch größtmögliche Teilhabe am Leben der Gesellschaft.