Virtuelle Sitzungen und Beschlussfassungen haben für das Betriebsverfassungsrecht in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Die hierdurch entfachte Diskussion über die Zulässigkeit und Umsetzung virtueller Beschlussfassungen mündete 2021 in der Aufnahme neuer Regelungen durch das BRModG. Die Autorin arbeitet zunächst die alte Rechtslage hinsichtlich der Zulässigkeit virtueller Beschlussfassungen im Betriebsverfassungsrecht auf, bevor sie auf die Umsetzung der neu aufgenommenen Regelungen eingeht. Ausgangspunkt ist die virtuelle Beschlussfassung des Betriebsrats nach den neuen Regelungen in § 30 II, III BetrVG. Ausgehend davon erörtert die Autorin zudem die Möglichkeit anderer betriebsverfassungsrechtlicher Organe, virtuelle Sitzungen und Beschlussfassungen wirksam durchzuführen. Dabei stehen insbesondere solche Organe im Fokus, die der Gesetzgeber bei der Aufnahme neuer Regelungen durch das BRModG außer Acht gelassen hat.