In den vorherrschenden Produktionsstrukturen bildet der Personalaufwand regelmäßig die bedeutendste Aufwandsart. Michael von Pock analysiert vor dem Hintergrund des BilMoG, welche Verpflichtungen des Arbeitgebers nach den handelsrechtlichen GoB zu passivieren sind. Er arbeitet heraus, dass sich für die Beurteilung einer wirtschaftlich rückständigen Leistung im Sinne eines Erfüllungsrückstands im Arbeitsverhältnis das Realisationsprinzip als bilanzzweckadäquater Maßstab anbietet und für die Bestimmung eines absatzmarktorientierten Verlustantizipationsmaßstabs die Ausgeglichenheitsvermutung in Folge der Ertragszurechnungsproblematik beim Arbeitsverhältnis eine wichtige objektivierende Funktion besitzt.
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