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Gemäß Art 133 Abs 4 Satz 1 B-VG ist die Revision vor dem VwGH nur dann zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Anhand der ergangenen Judikatur und der dazu stattgefundenen Analyse der juristischen Lehre und Literatur wird in diesem Werk ersichtlich gemacht, was unter einer "Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung" im Sinne der österreichischen Bundesverfassung zu verstehen ist, welche verfahrensrechtlichen Besonderheiten sich im Zusammenhang mit einer solchen ergeben und welche Auswirkungen die Umstellung auf eine Grundsatzrevision…mehr

Produktbeschreibung
Gemäß Art 133 Abs 4 Satz 1 B-VG ist die Revision vor dem VwGH nur dann zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Anhand der ergangenen Judikatur und der dazu stattgefundenen Analyse der juristischen Lehre und Literatur wird in diesem Werk ersichtlich gemacht, was unter einer "Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung" im Sinne der österreichischen Bundesverfassung zu verstehen ist, welche verfahrensrechtlichen Besonderheiten sich im Zusammenhang mit einer solchen ergeben und welche Auswirkungen die Umstellung auf eine Grundsatzrevision auf Gerichte und das innerstaatliche Rechtsschutzniveau hatte.
Autorenporträt
zum Autor:1991 geboren in Villach -Studium Wirtschaftsrecht sowie Betriebswirtschaftslehre an der WU Wien -2017 Gerichtspraxis in Kärnten absolviert -Tätigkeit im Referat "Internationales Recht" beim Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport -aktuell Berater und Projektleiter für Gemeindeverwaltungs-Software