Das so genannte Habsburgergesetz (Staatsgesetzblatt Nr. 209 vom 3. April 1919) beinhaltet die Vertreibung des ehemaligen Herrscherhauses Habsburg-Lothringen und den Entzug seines Vermögens. Seit 1919 hat es den Rang eines österreichischen Verfassungsgesetzes und unterlag in seiner Geschichte zahlreichen Änderungen. Unter Kanzler Schuschnigg aufgehoben, stellten es die nationalsozialistischen Herrscher wieder her. Nach 1945 verpflichtete sich die Republik Österreich, das Habsburgergesetz aufrechtzuerhalten. Es handelt sich bei dem Gesetz um ein Ausnahmegesetz zur österreichischen Verfassung. Die Vereinbarkeit mit österreichischem Verfassungsrecht, Völkerrecht und europäischem Gemeinschaftsrecht ist Gegenstand dieser Arbeit. Neben der Entstehungsgeschichte wird die Rechtsprechung zum Habsburgergesetz untersucht, die einzelnen Regelungen werden kommentiert und vor ihrem historischen Hintergrund erläutert.