Auf Grundlage der Reformdiskussion um die kognitive Dimension des Rechts zeigt die interdisziplinäre Arbeit auf, dass die Berufsgenossenschaften ein rechtlich angeleitetes Wissensmanagement unter Einbeziehung ihrer Mitgliedsunternehmen betreiben. Ausgangspunkt ist die Feststellung, dass Wissen eine wesentliche Voraussetzung erfolgreichen staatlichen Handelns verkörpert. Über die notwendigen Kapazitäten zur Erzeugung dieses Wissens verfügen aber oftmals in erster Linie Private. Anknüpfend an diese Beobachtung wird die rechtliche Ausgestaltung der Einbeziehung der Mitgliedsunternehmen in die Erzeugung von Wissen durch die Berufsgenossenschaften und dessen Verwendung in der gesetzlichen Unfallversicherung untersucht. Dadurch wird das umfassende Wissensmanagement der Berufsgenossenschaften offensichtlich. Dieses wird theoretisch erfasst und verfassungsrechtlich eingehegt. Dabei wird aufgezeigt, inwiefern staatliches Wissen unter Einbeziehung Privater grundgesetzkonform erzeugt und rechtlich genutzt werden kann.
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