Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Pädagogik - Geschichte der Päd., FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Die vom Staate ausdrücklich aufgenommenen Kirchengesellschaften haben die Rechte privilegirter
Corporationen. (Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten: Zweyter Theil / Eilfter Titel
/ Erster Abschnitt
17 S.549)
Die oben festgestellten Eckpunkte und damit Gegensätze in der Diskussion um die Beteiligung der
Kirchen am Bildungssystem der Bundesrepublik Deutschland machen in ihren grundgesetzlichen
Fixierungen und faktischen Umsetzungen im bestehenden Bildungssystem die konkret bestehende
Privilegierung der großen christlichen Kirchen im Bildungswesen deutlich.
Welches sind nun die Begründungen und Zielsetzungen solcher Privilegierung? Denn sie bedeutet
innerhalb der pluralen und säkularen Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland einen logischen
Widerspruch zum Charakter eines neutralen Staates und sorgt reziprok zur Akzeptanz der
Institutionen der Kirchen durch die Bevölkerung für gesellschaftliche Konflikte.
Die Privilegierung der Kirchen im Bildungswesen Deutschlands (für diese Arbeit insbesondere der
Preußischen Staaten in ihren Vorgängern und Nachfolgern) ist in ihren Funktionen, Strukturen und
Begründungen das Ergebnis eines langen historischen Prozesses. Sie steht in Nachfolge und Zusammenhang
einer historisch gewachsenen und in unterschiedlichster Weise sich bis in das 20.
Jahrhundert immer wieder neu strukturierenden Verbindung von Staat und Kirche. Innerhalb dieser
Verbindungen war die Privilegierung der Kirchen (nicht nur) im Bildungswesen politisch gewollt
und kennzeichnete eine definierte Position und Funktion der Kirchen innerhalb des Bildungssystems
und damit der Gesellschaft als Ganzer.
Diesen historischen Prozess nachzuzeichnen, soll der folgende Abschnitt der Arbeit leisten
[...]
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Corporationen. (Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten: Zweyter Theil / Eilfter Titel
/ Erster Abschnitt
17 S.549)
Die oben festgestellten Eckpunkte und damit Gegensätze in der Diskussion um die Beteiligung der
Kirchen am Bildungssystem der Bundesrepublik Deutschland machen in ihren grundgesetzlichen
Fixierungen und faktischen Umsetzungen im bestehenden Bildungssystem die konkret bestehende
Privilegierung der großen christlichen Kirchen im Bildungswesen deutlich.
Welches sind nun die Begründungen und Zielsetzungen solcher Privilegierung? Denn sie bedeutet
innerhalb der pluralen und säkularen Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland einen logischen
Widerspruch zum Charakter eines neutralen Staates und sorgt reziprok zur Akzeptanz der
Institutionen der Kirchen durch die Bevölkerung für gesellschaftliche Konflikte.
Die Privilegierung der Kirchen im Bildungswesen Deutschlands (für diese Arbeit insbesondere der
Preußischen Staaten in ihren Vorgängern und Nachfolgern) ist in ihren Funktionen, Strukturen und
Begründungen das Ergebnis eines langen historischen Prozesses. Sie steht in Nachfolge und Zusammenhang
einer historisch gewachsenen und in unterschiedlichster Weise sich bis in das 20.
Jahrhundert immer wieder neu strukturierenden Verbindung von Staat und Kirche. Innerhalb dieser
Verbindungen war die Privilegierung der Kirchen (nicht nur) im Bildungswesen politisch gewollt
und kennzeichnete eine definierte Position und Funktion der Kirchen innerhalb des Bildungssystems
und damit der Gesellschaft als Ganzer.
Diesen historischen Prozess nachzuzeichnen, soll der folgende Abschnitt der Arbeit leisten
[...]
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.