Die Arbeit untersucht Begriff und Bedeutung der Staatspraxis in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Beispiele sind die auflösungsgerichtete Vertrauensfrage, das Umlaufverfahren der Bundesregierung oder die Stimmführerschaft im Bundesrat. Dort, wo der Verfassung keine konkreten Vorgaben zu entnehmen sind, werden aus der Praxis heraus ungeschriebene Regeln entwickelt. Wer legt diese Regeln fest? Von wem müssen sie anerkannt werden? Wen binden sie? Welche wissenschaftlichen Ansätze (von Jellinek über Smend und Hesse bis hin zu Häberle und Bryde) sind zur Beurteilung der…mehr
Die Arbeit untersucht Begriff und Bedeutung der Staatspraxis in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Beispiele sind die auflösungsgerichtete Vertrauensfrage, das Umlaufverfahren der Bundesregierung oder die Stimmführerschaft im Bundesrat. Dort, wo der Verfassung keine konkreten Vorgaben zu entnehmen sind, werden aus der Praxis heraus ungeschriebene Regeln entwickelt. Wer legt diese Regeln fest? Von wem müssen sie anerkannt werden? Wen binden sie? Welche wissenschaftlichen Ansätze (von Jellinek über Smend und Hesse bis hin zu Häberle und Bryde) sind zur Beurteilung der verfassungsprozessualen Bedeutung der Staatspraxis vorhanden? Schließlich werden aus der Rechtsprechung konkrete Maßstäbe für eine solche Staatspraxis abgeleitet, die verfassungsrechtlich relevant ist.
Michael Rahe, geboren in Bückeburg; Studium der Rechtswissenschaften in Trier und Lancaster (1994-2000); Fachspezifische Fremdsprachenausbildung; Zweites Staatsexamen in Mainz (2002); Mitarbeiter am Institut für Europäisches Verfassungsrecht der Universität Trier (2002-2006); danach Stipendiat des Studienwerkes der Heinrich-Böll-Stiftung; seit 2008 Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Deutschen Bundestag.
Inhaltsangabe
Inhalt: Staatspraxis als Gegenstand verfassungsgerichtlicher Beurteilung - Staatspraxis und Verfassungstheorie - Spätkonstitutionalismus: Vorkonstitutionelle Staatspraxis I - Weimarer Staatsrechtslehre: Vorkonstitutionelle Staatspraxis II - Grundgesetz: Nachkonstitutionelle Staatspraxis - Staatspraxis als Maßstab verfassungsgerichtlicher Beurteilung? - Kompetenzordnung zur Verfassungsgestaltung - Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Staatspraxis - Bindung der Staatspraxis an die Verfassung - Prinzipien als Optimierungsgebote für die Staatspraxis - Verbot der Verfassungsdurchbrechung (Art. 79 Abs. 1 GG) - Maßstäbe für Staatspraxis aus der Rechtsprechung.
Inhalt: Staatspraxis als Gegenstand verfassungsgerichtlicher Beurteilung - Staatspraxis und Verfassungstheorie - Spätkonstitutionalismus: Vorkonstitutionelle Staatspraxis I - Weimarer Staatsrechtslehre: Vorkonstitutionelle Staatspraxis II - Grundgesetz: Nachkonstitutionelle Staatspraxis - Staatspraxis als Maßstab verfassungsgerichtlicher Beurteilung? - Kompetenzordnung zur Verfassungsgestaltung - Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Staatspraxis - Bindung der Staatspraxis an die Verfassung - Prinzipien als Optimierungsgebote für die Staatspraxis - Verbot der Verfassungsdurchbrechung (Art. 79 Abs. 1 GG) - Maßstäbe für Staatspraxis aus der Rechtsprechung.
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