Artificial Intelligence ist spätestens, seitdem der Chatbot »ChatGPT« einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden ist, in aller Munde. Darüber hinaus zeigen weitere Anwendungsfälle wie das autonome Fahren, dass die A.I.-Technologie zwar einerseits ein enormes Potential birgt, andererseits aber auch nicht unerhebliche Gefahren.
Die Arbeit untersucht das Phänomen Artificial Intelligence, konkret die Technologie des sogenannten Deep Learning, vor diesem Hintergrund aus strafrechtlicher Perspektive. Nicht zuletzt mit Blick darauf, dass verschiedentlich das Entstehen von »Verantwortungslücken« befürchtet wird, wird auf den Prüfstand gestellt, wie leistungsfähig das geltende deutsche Strafrecht ist, Fälle sachgerecht zu erfassen, in denen es zu Rechtsgutsverletzungen durch A.I.-Systeme kommt. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Hersteller solcher Systeme.
Die Arbeit untersucht das Phänomen Artificial Intelligence, konkret die Technologie des sogenannten Deep Learning, vor diesem Hintergrund aus strafrechtlicher Perspektive. Nicht zuletzt mit Blick darauf, dass verschiedentlich das Entstehen von »Verantwortungslücken« befürchtet wird, wird auf den Prüfstand gestellt, wie leistungsfähig das geltende deutsche Strafrecht ist, Fälle sachgerecht zu erfassen, in denen es zu Rechtsgutsverletzungen durch A.I.-Systeme kommt. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Hersteller solcher Systeme.