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Wandeldarlehen erfreuen sich im Rahmen von Venture Capital-Finanzierungen einer großen Beliebtheit. Das Frühphasen- und Zwischenfinanzierungsinstrument ermöglicht einen Umtausch der Darlehensrückzahlungsforderung gegen Geschäftsanteile an der schuldnerischen GmbH. Der Gläubiger wird zum Gesellschafter des Start-ups. Während das Aktiengesetz mit § 221 die Wandelanleihe zumindest kursorisch regelt, enthält sich das GmbHG bezüglich des Wandeldarlehens jeglicher Regelung. Dementsprechend intransparent ist die durch den Autor untersuchte Rechtslage im GmbH-Recht. Dies gilt insbesondere im Hinblick…mehr

Produktbeschreibung
Wandeldarlehen erfreuen sich im Rahmen von Venture Capital-Finanzierungen einer großen Beliebtheit. Das Frühphasen- und Zwischenfinanzierungsinstrument ermöglicht einen Umtausch der Darlehensrückzahlungsforderung gegen Geschäftsanteile an der schuldnerischen GmbH. Der Gläubiger wird zum Gesellschafter des Start-ups. Während das Aktiengesetz mit § 221 die Wandelanleihe zumindest kursorisch regelt, enthält sich das GmbHG bezüglich des Wandeldarlehens jeglicher Regelung. Dementsprechend intransparent ist die durch den Autor untersuchte Rechtslage im GmbH-Recht. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die juristische Konstruktion des Wandlungsmechanismus, der Kompetenzverteilung beim Abschluss des Wandeldarlehensvertrags und der Stellung des Wandeldarlehensgläubigers als Gesellschafter im Recht der Gesellschafterdarlehen.
Autorenporträt
Minkus Fischer studierte Rechtswissenschaften in Konstanz, Lausanne und München. Sein Rechtsreferendariat absolvierte er in Ingolstadt, München und Hongkong. Er ist ausgebildeter Wirtschaftsmediator (cvm), schloss einen Executive Master of Business Administration (EMBA) in Münster ab und ist als Rechtsanwalt bei einer deutschen Transaktionskanzlei tätig. Der Schwerpunkt seiner Fachpublikationen und Vortragstätigkeiten liegt im Gesellschaftsrecht.