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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, Fachhochschule Dortmund, Sprache: Deutsch, Abstract: Jugendhilfe, Jugendbeistand, Jugendkontakthilfe und Jugendstraffälligenhilfe, die Liste der Bezeichnungen für die Jugendgerichtshilfe in der Praxis ist lang.In dieser Hausarbeit stelle ich ein Handlungsfeld der Sozialen Arbeit dar. Dieses Handlungsfeld ist die Jugendgerichtshilfe, zudem expliziere ich die dafür benötigten Handlungskompetenzen. Meine Hausarbeit ist in neun Kapitel unterteilt. Das erste Kapitel ist der Definition von der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, Fachhochschule Dortmund, Sprache: Deutsch, Abstract: Jugendhilfe, Jugendbeistand, Jugendkontakthilfe und Jugendstraffälligenhilfe, die Liste der Bezeichnungen für die Jugendgerichtshilfe in der Praxis ist lang.In dieser Hausarbeit stelle ich ein Handlungsfeld der Sozialen Arbeit dar. Dieses Handlungsfeld ist die Jugendgerichtshilfe, zudem expliziere ich die dafür benötigten Handlungskompetenzen. Meine Hausarbeit ist in neun Kapitel unterteilt. Das erste Kapitel ist der Definition von der Jugendgerichtshilfe gewidmet. Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit der Geschichte der Jugendgerichtshilfe, und ist nochmals unterteilt. In der zweiten Unterteilung stelle ich die Jugendgerichtshilfebewegung dar. In Kapitel drei ergründe ich die Heranziehung sowie im aufgeteilten Unterkapitel die Diversion. Der Titel des darauf folgenden fünften Kapitel lautet, die Träger der Jugendgerichtshilfe. Das sechste von mir verfasste Kapitel handelt über die Rechtlichen Grundlagen. Dieses Kapitel ist in zwei Teilkapitel unterteilt. Der zweite Teil handelt über die Jugendgerichte und ihre Besetzung. Das siebte Kapitel analysiert die Sanktionsformen und ist in drei weitere Unterkapitel unterteilt. Das erste Unterkapitel beschreibt die weiterführenden Hilfen der Jugendhilfe, das zweite Unterkapitel den Täter-Opfer-Ausgleich und das dritte die Milderungsgründe und das Absehen einer begangenen Straftat. Das achte Kapitel wirft einen genaueren Blick auf den Bezug zur Sozialen Arbeit. Das Unterkapitel von Kapitel acht stellt die benötigten Handlungskompetenzen für den Beruf Jugendhilfe dar. Das Fazit bildet den Schluss im neunten Kapitel.
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