Das gemeinschaftliche Testament stellte eine in Preußen weitverbreitete Testamentsform dar und löste eine umfangreiche Rechtsprechung aus. Die gesetzliche Regelung und vor allem die Rechtspraxis des Preußischen Allgemeinen Landrechts zum gemeinschaftlichen Testament sind in starkem Maße für die entsprechenden Vorschriften des BGB ( 2265 bis 2273) bestimmend geworden. Die Arbeit untersucht vor dem Hintergrund der Rechtsdogmatik die preußische Rechtsprechung zu den Kernproblemen des gemeinschaftlichen Testaments und vergleicht diese mit dem gegenwärtigen Recht des BGB und dessen Entstehungsgeschichte. Hierbei zeigt sich ganz überwiegend eine Kontinuität zwischen der Rechtsprechung des preußischen Obertribunals un der frühen Judikatur des Reichsgerichts einerseits und den nach der Jahrhundertwende ergangenen Urteilen des Reichgsgerichts sowie des Bundesgerichtshofs andererseits.