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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 17,00, Georg-August-Universität Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit soll untersucht werden, ob und inwieweit das Institut der Störung der Geschäftsgrundlage tatsächlich zugunsten von Verträgen, die von der Corona-Pandemie und ihren politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen und Reaktionen betroffen sind, eingreifen und Abhilfe schaffen kann. Dazu wird, nach einer Chronik der Corona-Krise und der Systematisierung ihrer Auswirkungen auf Vertragsbeziehungen (B.), die Anwendbarkeit der Norm…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 17,00, Georg-August-Universität Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit soll untersucht werden, ob und inwieweit das Institut der Störung der Geschäftsgrundlage tatsächlich zugunsten von Verträgen, die von der Corona-Pandemie und ihren politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen und Reaktionen betroffen sind, eingreifen und Abhilfe schaffen kann. Dazu wird, nach einer Chronik der Corona-Krise und der Systematisierung ihrer Auswirkungen auf Vertragsbeziehungen (B.), die Anwendbarkeit der Norm im Fall der Pandemie geprüft (C.). Dies hängt insbesondere von der dann zu ermittelnden Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien und deren Grenzen ab (D.). Im Anschluss wird analysiert und diskutiert, inwiefern vorrangige Regelungsmuster der Anwendung von § 313 entgegenstehen und ob die Subsidiarität im Fall der Pandemie tatsächlich sachgerecht ist (E.). Zuletzt wird gezeigt, welche Gestaltungsmöglichkeiten § 313 bietet (F.) und schließlich ein Fazit gezogen (G.).
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