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Die Bedeutungsausweitung des Grundgesetzes im Rechts- und Politiksystem der Bundesrepublik Deutschland wurde von der Staatsrechtslehre bislang dogmatisch und theoretisch legitimiert. Der damit verbundenen expansiven Verfassungstheorie soll in dieser Arbeit eine limitierende Verfassungstheorie entgegengesetzt werden.
In Form einer erstmals vorgenommenen systematischen Rekonstruktion und Diskussion der verfassungsrechtlichen Schriften und Sondervoten E.-W. Böckenfördes werden Merkmale expansiver Verfassungstheorie in Rechtsprechung, Methodenlehre und Sozialphilosophie systematisch
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Produktbeschreibung
Die Bedeutungsausweitung des Grundgesetzes im Rechts- und Politiksystem der Bundesrepublik Deutschland wurde von der Staatsrechtslehre bislang dogmatisch und theoretisch legitimiert. Der damit verbundenen expansiven Verfassungstheorie soll in dieser Arbeit eine limitierende Verfassungstheorie entgegengesetzt werden.

In Form einer erstmals vorgenommenen systematischen Rekonstruktion und Diskussion der verfassungsrechtlichen Schriften und Sondervoten E.-W. Böckenfördes werden Merkmale expansiver Verfassungstheorie in Rechtsprechung, Methodenlehre und Sozialphilosophie systematisch rekonstruiert. Dem stellt der Autor die Entwicklung einer limitierenden Verfassungstheorie gegenüber. Deren allgemeiner Teil thematisiert den Verfassungsbegriff und den interpretativen Positivismus Böckenfördes. Im besonderen Teil werden Funktionsweise, Leistungsfähigkeit und Konsistenz der limitierenden Verfassungstheorie Böckenfördes anhand des Grundgesetzes und der Verfassungsrechtsprechung nachgewiesen. Auf dieser Basis eröffnet Manterfeld eine Diskussion ausgewählter Argumente expansiver und limitierender Verfassungstheorie, die zeigt, daß limitierende Verfassungstheorie auch über das Werk Böckenfördes hinaus plausibel und expansiver Verfassungstheorie vorzuziehen ist.