109,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in über 4 Wochen
  • Broschiertes Buch

Der Umgang miteinander wird in Familien insbesondere dann zum Schauplatz vielfältiger Konflikte, wenn die Beziehung der Eltern zueinander zerbricht. Das Umgangsrecht soll hier helfen, diese Konflikte zu lösen. In den vergangenen Jahren wurde es in vielen europäischen Nachbarländern ebenso wie in Deutschland einer tiefgreifenden Reform unterzogen.
Natascha Schulze stellt das deutsche Umgangsrecht in seiner historischen Entwicklung sowie in seiner heutigen, durch das Kindschaftsrechtsformgesetz geschaffenen Fassung umfassend dar. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die aktuellen Entwicklungen
…mehr

Produktbeschreibung
Der Umgang miteinander wird in Familien insbesondere dann zum Schauplatz vielfältiger Konflikte, wenn die Beziehung der Eltern zueinander zerbricht. Das Umgangsrecht soll hier helfen, diese Konflikte zu lösen. In den vergangenen Jahren wurde es in vielen europäischen Nachbarländern ebenso wie in Deutschland einer tiefgreifenden Reform unterzogen.

Natascha Schulze stellt das deutsche Umgangsrecht in seiner historischen Entwicklung sowie in seiner heutigen, durch das Kindschaftsrechtsformgesetz geschaffenen Fassung umfassend dar. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die aktuellen Entwicklungen des Umgangsrechts gerichtet: das eigene Recht des Kindes auf Umgang sowie ein entsprechendes Recht nahestehender Personen auf Umgang mit dem Kind. Eine Fülle von Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen ebenso wie die Erläuterung der soziologischen und psychologischen Hintergründe von Umgangsstreitigkeiten macht es dabei zu einer wertvollen Hilfe in der familienrechtlichen Praxis. Die Autorin arbeitet die Verbesserungen ebenso wie die Lücken und Schwachpunkte der deutschen Reform heraus und bringt sie durch rechtsvergleichende Betrachtung einer Lösung näher. Dabei wird der Blick auch auf das französische, belgische und das Schweizer Recht gerichtet. Natascha Schulze erarbeitet dabei u. a. einen Kriterienkatalog, der die Beurteilung des Kindeswohls in Umgangsrechtsstreitigkeiten transparenter und rationaler gestalten soll.