Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen für die Beteiligung von ARD und ZDF an supranationalen Gemeinschaftssendern am Beispiel des Europäischen Kulturkanals ARTE. Dissertationsschrift
Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen für die Beteiligung von ARD und ZDF an supranationalen Gemeinschaftssendern am Beispiel des Europäischen Kulturkanals ARTE. Dissertationsschrift
Der Europäische Kulturkanal ARTE ist einmalig in der europäischen Rundfunklandschaft. Was zeichnet die besondere Rechtsstellung dieses Fernsehsenders aus? Steht der im Kompromisswege entwickelte, vom deutschen Rundfunkstandard abweichende Rechtsstatus von ARTE im Einklang mit den Vorgaben des Grundgesetzes? Diese Fragen werden in der Abhandlung eingehend untersucht und beantwortet. Die Autorin zeigt dazu die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen - insbesondere die Kooperationsgrenzen der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Rundfunkfreiheit - auf, die auch für zukünftige Beteiligungen von…mehr
Der Europäische Kulturkanal ARTE ist einmalig in der europäischen Rundfunklandschaft. Was zeichnet die besondere Rechtsstellung dieses Fernsehsenders aus? Steht der im Kompromisswege entwickelte, vom deutschen Rundfunkstandard abweichende Rechtsstatus von ARTE im Einklang mit den Vorgaben des Grundgesetzes? Diese Fragen werden in der Abhandlung eingehend untersucht und beantwortet. Die Autorin zeigt dazu die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen - insbesondere die Kooperationsgrenzen der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Rundfunkfreiheit - auf, die auch für zukünftige Beteiligungen von ARD und/oder ZDF an einem vergleichbaren supranationalen Gemeinschaftssender einzuhalten wären.
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Studien zum deutschen und europäischen Medienrecht 27
Die Autorin: Nathalie Hellmuth wurde 1975 geboren und studierte Rechtswissenschaften in Hamburg. Nach dem Ersten Staatsexamen absolvierte sie an der Universität Panthéon-Sorbonne in Paris ein Postgraduiertenstudium mit dem Schwerpunkt «Recht und Management der audiovisuellen Kommunikation», das sie mit einem «Diplôme d'études supérieures» (DESS) abschloss. Nach dem Referendariat in Hamburg, München und Paris arbeitete die Autorin als Rechtsanwältin in einer Hamburger Medienrechtskanzlei. Seit Anfang 2007 ist sie bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien als Referentin im Referat «Angelegenheiten des Films; Film- und Videowirtschaft» beschäftigt. Dieter Dörr (Hrsg.), geboren 1952, ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Medienrecht an der Universität Mainz und Direktor des Mainzer Medieninstituts. Udo Fink (Hrsg.), geboren 1957, ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht und Internatio
nales Wirtschaftsrecht an der Universität Mainz.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Deutschland und in Frankreich - Rechtsstellung von ARTE - Unabhängigkeit von ARTE - Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen für supranationale Gemeinschaftssender von ARD und/oder ZDF mit ausländischen Rundfunkveranstaltern - Gesetzesvorbehalt für die Beteiligung von ARD und/oder ZDF an einem supranationalen Gemeinschaftssender - Unabdingbarer Grundrechtsstandard - Kooperationsgrenzen der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Rundfunkfreiheit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk - Inhaltliche Mindestanforderungen für einen von ARD und/oder ZDF mit ausländischen Rundfunkveranstaltern gegründeten und betriebenen supranationalen Gemeinschaftssender - Verfassungsmäßigkeit der Rechtsstellung von ARTE.
Aus dem Inhalt: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Deutschland und in Frankreich - Rechtsstellung von ARTE - Unabhängigkeit von ARTE - Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen für supranationale Gemeinschaftssender von ARD und/oder ZDF mit ausländischen Rundfunkveranstaltern - Gesetzesvorbehalt für die Beteiligung von ARD und/oder ZDF an einem supranationalen Gemeinschaftssender - Unabdingbarer Grundrechtsstandard - Kooperationsgrenzen der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Rundfunkfreiheit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk - Inhaltliche Mindestanforderungen für einen von ARD und/oder ZDF mit ausländischen Rundfunkveranstaltern gegründeten und betriebenen supranationalen Gemeinschaftssender - Verfassungsmäßigkeit der Rechtsstellung von ARTE.
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