Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: befriedigend, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Institut für Öffentliches Recht), Veranstaltung: Seminar "Folgefragen der Föderalismusreform", Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Arbeit sollen die Dienstrechtsreformen in den einzelnen Ländern im Vordergrund stehen.Nach langwierigen Verhandlungen haben Bundestag und Bundesrat mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit die Föderalismusreform I im Juni und Juli 2006 beschlossen. Mit ihr einher ging die umfangreichste Änderung des Grundgesetzes. Durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 20061 wurden die Gesetzgebungskompetenzen des Bundes und der Länder im Beamtenrecht neu geordnet. Die Föderalismusreform I ist am 1. September 2006 in Kraft getreten. In Folge dessen haben die Länder die Kompetenz erhalten, das Dienstrecht neu zu gestalten und eigenständige Regelwerke im Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrecht zu schaffen.Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt hauptsächlich in der Darstellung des Standes der Dienstrechtsreformen nach den Kompetenzverlagerungen durch die Föderalismusreform I in den einzelnen Bundesländern.Ziel ist insbesondere herauszufinden, wieweit die Länder ihre übertragenen Kompetenzen genutzt haben und ob sie bei ihrer Umsetzung unterschiedliche Wege gehen.Zur Darstellung der Dienstrechtsreformen in den einzelnen Ländern gliedert sich diese Arbeit wie folgt.Im 1. Kapitel des Hauptteils wird zunächst über die Ausgangslage und Zielsetzung der Föderalismusreform I sowie über die damit verbundene Neuordnung der ausschließlichen und konkurrierenden Gesetzgebungskompetenzen berichtet.Daraufhin folgt in Kapitel 2 ein Überblick über die Änderungen im Bereich des öffentlichen Dienstrechts.Kapitel 3 befasst sich mit den dienstrechtlichen Strukturentwicklungen beim Bund und in den Ländern.Schlussendlich gibt Kapitel 4 einen Überblick über den Stand der Dienstrechtsreformen nach den Kompetenzverlagerungen durch die Föderalismusreform I in den Ländern und stellt dar, wieweit die Länder dabei wirklich unterschiedliche Wege gehen.In der Schlussbetrachtung folgen abschließend eine kurze Zusammenfassung sowie ein Ausblick.
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