Bachelorarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Fachhochschule Hof, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit geht der Frage nach, welche Auswirkungen die Reform der Erbschaftssteuer aus dem Jahr 2016 für die Nachfolgeplanung kleiner und mittlerer Unternehmen hat. Insbesondere die Übertragung von Betriebsvermögen wird in dieser Hinsicht untersucht.Die Bachelorarbeit untergliedert sich in fünf Kapitel. Im ersten Kapitel wird auf den Hintergrund der Erbschaftsteuerreform 2016 eingegangen und es werden auch die verfassungsrechtlichen Kritikpunkte beleuchtet. Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit dem Weg vom begünstigungsfähigen zum begünstigten Vermögen. Die Berechnung ist deutlich komplexer und fehleranfälliger geworden im Vergleich zum alten Recht. Um das begünstigte Vermögen zu erhalten wird vom begünstigungsfähigen Vermögen das schädliche Verwaltungsvermögen subtrahiert. Das begünstigte Vermögen ist der maßgebende Wert für die Berechnung der Verschonungsabschläge. Hierbei muss auch die neu eingeführte Verbundvermögensaufstellung beachtet werden. Diese kommt bei mehrstufigen Unternehmensstrukturen zur Anwendung und zeigt eine konsolidierte Betrachtung des gesamten Betriebsvermögens des Erwerbers. Das dritte Kapitel handelt von den verschiedenen Verschonungsmodellen für Betriebsvermögen und dem Vorababschlag für Familienunternehmen. Bei diesem wird dem Unternehmen ein Abschlag in Höhe von bis zu 30 % auf das begünstigte Vermögen gewährt, sofern der Gesellschaftsvertrag bestimmte Ausschüttungs-, Entnahme-, Verfügungs-, und Abfindungsbeschränkungen enthält. Die Regelverschonung und die Optionsverschonung von 85 % bzw. 100 % auf das begünstigte Vermögen gelten nur bis zu einer Erwerbsgrenze von 26 Mio. EUR. Darüber hinaus kann auf Antrag das Abschmelzmodell oder eine Verschonungsbedarfsprüfung in Anspruch genommen werden. Das vierte Kapitel befasst sich mit den Nachsteuertatbeständen, die bei einem Verstoß gegen Behaltefristen oder das Lohnsummenmodell vorliegen. Das Fazit zeigt, dass es nur eine Frage der Zeit sein wird bis das neue ErbStG einer erneuten verfassungsrechtlichen Prüfung vor dem BVerfG ausgesetzt sein wird.
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