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Nicht nur legale Wirtschaftsunternehmen, sondern auch Kriminelle agieren heute international. Für die Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität ist daher eine transnationale Zusammenarbeit in Strafsachen unabdingbar. Dafür muss wegen des Territorialitätsprinzips und der Staatensouveränität grundsätzlich der - zuweilen schwerfällige - Rechtshilfeweg beschritten werden. Um die Zusammenarbeit in Strafsachen zu vereinfachen, wurden neue Instrumente entwickelt, etwa kontrollierte Lieferungen, verdeckte Ermittlungen und gemeinsame Ermittlungsgruppen. Besonders Letztere erweisen sich…mehr

Produktbeschreibung
Nicht nur legale Wirtschaftsunternehmen, sondern auch Kriminelle agieren heute international. Für die Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität ist daher eine transnationale Zusammenarbeit in Strafsachen unabdingbar. Dafür muss wegen des Territorialitätsprinzips und der Staatensouveränität grundsätzlich der - zuweilen schwerfällige - Rechtshilfeweg beschritten werden. Um die Zusammenarbeit in Strafsachen zu vereinfachen, wurden neue Instrumente entwickelt, etwa kontrollierte Lieferungen, verdeckte Ermittlungen und gemeinsame Ermittlungsgruppen. Besonders Letztere erweisen sich hinsichtlich des Abbaus von Hürden der traditionellen Zusammenarbeit in Strafsachen und einer Steigerung der Effizienz als besonders innovativ. Folglich sehen mittlerweile zahlreiche völkerrechtliche Verträge den Einsatz von gemeinsamen Ermittlungsgruppen vor. Die zunehmende Effizienz lässt allerdings Spannungsverhältnisse entstehen - auf innerstaatlicher Ebene zwischen Staatsinteressen und Individualinteressen und auf interstaatlicher Ebene zwischen nationaler Sicherheit und internationaler Zusammenarbeit.

Die vorliegende Arbeit untersucht - vor allem aus Schweizer Perspektive - einerseits den Mehrwert beim Einsatz gemeinsamer Ermittlungsgruppen und andererseits die weiterhin bestehenden Grenzen der Zusammenarbeit sowie den Rechtsschutz der betroffenen Individuen. Der Umfang dieser Arbeit lässt eine Berücksichtigung sämtlicher einschlägiger Rechtsgrundlagen nicht zu. Das Augenmerk richtet sich deswegen auf neuere europäische rechtliche Grundlagen - unter Berücksichtigung der Rollen von Europol, Eurojust und OLAF. Gegenstand der Untersuchung sind des Weiteren die Vereinbarung zwischen der Schweiz und den USA über den Einsatz von gemeinsamen Ermittlungsgruppen zur Bekämpfung des Terrorismus und dessen Finanzierung sowie der Schweizerisch-Deutsche Polizeivertrag.
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