In vielen Insolvenzverfahren umfassen öffentlich-rechtliche Forderungen, besonders Steuerforderungen, einen erheblichen Teil der offenen Verbindlichkeiten. Angesichts der fortschreitenden Internationalisierung des Rechts- und Wirtschaftslebens rückt die Frage nach der Behandlung solcher Forderungen ausländischer Hoheitsträger im deutschen Insolvenzverfahren in den Vordergrund. Seit dem Inkrafttreten der Europäischen Insolvenzverordnung sieht das Unionsrecht vor, dass die öffentlich-rechtlichen Forderungen der EU-Mitgliedstaaten in jedem europäischen Insolvenzverfahren wenigstens anteilig zu erfüllen sind. Hingegen wird den entsprechenden Forderungen von Drittstaaten die Befriedigung im Insolvenzverfahren traditionell unter Rückgriff auf völkerrechtliche Argumente verwehrt. Neil Kranzhöfer widmet sich der kritischen Untersuchung dieses "Nichtteilnahmegrundsatzes".