Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 10,00 Punkte (Jura), Universität Konstanz (Fachbereich Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Seminararbeit im Schwerpunktbereich, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Arbeit wird chronologisch vorgegangen, um die Entwicklungen des Rechtsbegriffs der Marke darzustellen. Zunächst wird die aktuelle Rechtslage dargestellt, um die Änderungsvorschläge nachfolgend erörtern und dahingehend überprüfen zu können, wie diese den unionsrechtlichen Rechtsbegriff beeinflussen. Danach gilt es zu beurteilen, ob der unionsrechtliche Rechtsbegriff der Marke nach den Änderungsvorschlägen ein fortschrittlicher ist, der auf die Entwicklung seit den Veröffentlichungen (1988 und 1993) in technologischer Sicht ein-geht oder ob die tatsächlichen Gegebenheiten nicht berücksichtigt werden. Außerdem werden die Harmonisierung und die Vereinheitlichung auf den Prüfstand gestellt und ebenfalls hin-sichtlich des gemeinsamen Binnenmarktes beleuchtet. Konkretes Ziel der Arbeit ist es, die Bedeutung und Rechtssystematik des Markenrechts zu veranschaulichen und zu bewerten, ob dies durch die Änderungsvorschläge konsequent fortgeführt wird.
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