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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 14,00, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Veranstaltung: Studienarbeitsseminar Rechtsgeschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: Gang der DarstellungDie Arbeit beginnt mit der Darstellung des Römischen bzw. Gemeinen Rechtshinsichtlich der Pflichten des Verkäufers. Danach geht die Arbeit auf die Entwicklungen bis zu Beginn des 19. Jhdt. ein, also auf die Zeit, in der Grundlagenfür die Entwicklung der wissenschaftlichen Diskussion der Rechtslehre des 19. Jhdt.entstanden…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 14,00, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Veranstaltung: Studienarbeitsseminar Rechtsgeschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: Gang der DarstellungDie Arbeit beginnt mit der Darstellung des Römischen bzw. Gemeinen Rechtshinsichtlich der Pflichten des Verkäufers. Danach geht die Arbeit auf die Entwicklungen bis zu Beginn des 19. Jhdt. ein, also auf die Zeit, in der Grundlagenfür die Entwicklung der wissenschaftlichen Diskussion der Rechtslehre des 19. Jhdt.entstanden sind. So werden an dieser Stelle auch die geschichtlichen Hintergründe,wie die Epoche der Aufklärung, die "historische Schule" und das Naturrecht erläutert,die für die Rechtsentwicklung von großer Bedeutung waren. Dabei wird insbesondereden herausragenden Persönlichkeiten dieser Epochen Beachtung geschenkt, diemaßgeblich die Rechtslage zur ETVPfl. beeinflusst haben. Im Hauptteil erfolgt dieDarstellung der ETVpfl. in der Rechtslehre des 19. Jahrhunderts, insbesondere imALR und seine Entwicklung bis zum BGB von 1900. Hierbei werden auch derErwerb einer fremden Sache, die Doppelkontraktion und Leistungsstörungenbehandelt. Dabei erfolgt jeweils die Illustration der Rechtsbeziehungen undverschiedenen Wirkungen des Eigentumsübergangs inter partes und gegenüberDritten, auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Gläubigern des veräußernden odererwerbenden Teils.