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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 13, Humboldt-Universität zu Berlin (Juristische Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Ratingagenturen als Akteure im internationalen Finanzsystem sind seit der letzten Finanzkrise verstärkt in den Blickpunkt von Öffentlichkeit und Politik gerückt. Sie werden von vielen als Hauptschuldige für die Finanzkrise, wie auch für die europäische Staatsschuldenkrise angesehen. Jedenfalls spielen die Ratingagenturen eine herausragende Rolle in der Finanzwelt, sie werden gar als "private Wächter der Kreditmärkte" bezeichnet, da ihrem…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 13, Humboldt-Universität zu Berlin (Juristische Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Ratingagenturen als Akteure im internationalen Finanzsystem sind seit der letzten Finanzkrise verstärkt in den Blickpunkt von Öffentlichkeit und Politik gerückt. Sie werden von vielen als Hauptschuldige für die Finanzkrise, wie auch für die europäische Staatsschuldenkrise angesehen. Jedenfalls spielen die Ratingagenturen eine herausragende Rolle in der Finanzwelt, sie werden gar als "private Wächter der Kreditmärkte" bezeichnet, da ihrem Urteil für den faktischen Zugang zu den Finanzmärkten erhebliche Bedeutung zukommt. Gleiches gilt für das Aufsichtsrecht. Entscheidend in Hinblick auf eine eventuelle Haftung ist, dass sich häufig die Zinsen für Kredite oder Wertpapiere am Rating orientieren. Aufgrund des daraus resultierenden Einflusses auf die Praxis an den internationalen Finanzmärkten, stellt sich neben den vieldiskutierten Fragen nach einer zukünftigen effektiven Regulierung und Überwachung sowie der Rolle als Marktkontrollinstanz auch jene nach der Haftbarmachung der Agenturen für eventuelles Fehlverhalten. Diese soll Thema der vorliegenden Arbeit sein.Die Frage der Haftung hat verschiedene Aspekte. Zunächst ist zwischen der Haftung gegenüber dem bewerteten Emittenten und jener gegenüber den auf das Rating vertrauenden Anlegern zu unterscheiden. Für die Haftungsgrundlagen nach deutschem Recht wird diese in den Abschnitten B.I. und B.II. dargestellt. Anschließend sollen unter B.III. die Durchsetzung dieser Ansprüche und die Probleme, welche sich hierbei ergeben, thematisiert werden. Um von diesen Schwierigkeiten abzuhelfen wurde mit Art. 35a der Rating-VO eine eigene europäische Haftungsnorm geschaffen, diese wird in Abschnitt C. aufgegriffen. Abschließend soll in Abschnitt D. noch ein kurzer Blick auf die Lage andernorts in der Welt, insbesondere in den USA, geworfen werden, bevor ein Fazit gezogen werden kann.
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