Am 18. Januar 2017 sind die wesentlichen Inhalte der «europäischen Kontenpfändungsverordnung» in Kraft getreten. Daher beleuchtet die Untersuchung die Rechtslage zur vorläufigen Kontenpfändung in den Mitgliedstaaten, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten. Zudem werden bestehende und geplante Regelungen auf europäischer Ebene analysiert, um die nun in Kraft getretene Kontenpfändungsverordnung zu bewerten, aber auch die Möglichkeiten zur Effektuierung der grenzüberschreitenden vorläufigen Kontenpfändung zu eruieren. Als Alternative wird - anders als dem Ansatz der Kommission zu folgen - untersucht, ob sich ein europäisches Verfahren zur vorläufigen Kontenpfändung in das bestehende Gefüge der EuGVVO einfügen könnte.