Der Autor erarbeitet ein generelles Modell zur Verfassungsmäßigkeit von Informationseingriffen. Ausgehend von den theoretischen Grundlagen der modernen Demokratie, wie sie die Diskurstheorie hervorgebracht hat, entwickelt er aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein integriertes grundrechtliches Schutzkonzept - den "Kommunikationsraum".
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