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Nils Börner behandelt eine besondere Ausprägung eines Betriebsrentenversprechens im Sinne des BetrAVG. Derartig spezielle Zusagen resultieren unter anderem aus dem Bedürfnis der Versorgungsschuldner, die Risiken, die mit der Erteilung eines betriebsrentenrechtlichen Versorgungsversprechens verbunden sind, auf die versorgungsberechtigten Arbeitnehmer zu verlagern. Er hat dabei insbesondere untersucht, ob und wie sich eine fondsakzessorische Direktzusage in das Betriebsrentengesetz einordnet und wie sie im Hinblick auf die Pflicht zur Anpassung gem. 16 BetrAVG, die Unverfallbarkeit, die…mehr

Produktbeschreibung
Nils Börner behandelt eine besondere Ausprägung eines Betriebsrentenversprechens im Sinne des BetrAVG. Derartig spezielle Zusagen resultieren unter anderem aus dem Bedürfnis der Versorgungsschuldner, die Risiken, die mit der Erteilung eines betriebsrentenrechtlichen Versorgungsversprechens verbunden sind, auf die versorgungsberechtigten Arbeitnehmer zu verlagern. Er hat dabei insbesondere untersucht, ob und wie sich eine fondsakzessorische Direktzusage in das Betriebsrentengesetz einordnet und wie sie im Hinblick auf die Pflicht zur Anpassung gem.
16 BetrAVG, die Unverfallbarkeit, die Übertragbarkeit und den Versorgungsausgleich zu behandeln ist. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass eine fondsakzessorische Direktzusage regelmäßig als beitragsorientierte Direktzusage zu qualifizieren sein wird. Dennoch ergeben sich Besonderheiten in deren konkreter Behandlung, welche sich aus dem Wesen der Zusage ergeben. Diese Spezialitäten versucht Nils Börner prägnant zu veranschaulichen.
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Rezensionen
»Abschließend sei darauf hingewiesen, dass das Buch nicht nur die Besonderheiten der fondsakzessorischen Direktzusagen, sondern auch einen überaus interessanten und informativen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des deutschen Betriebspensionsrechts bietet und daher auch den österreichischen RechtsanwenderInnen auf das wärmste zu empfehlen ist.« Monika Drs, in: Das Recht der Arbeit, 1/2016

»Nach einer Einordnung der fondsakzessorischen Direktzusage in die Zusagearten des Gesetzes widmet sich die Arbeit Problemen dieser Zusage in der rechtlichen Praxis und im Versorgungsausgleich, bevor mittels 20 Thesen wichtige Fragen im Zusammenhang mit dieser besonderen Zusageart beantwortet werden. Gut strukturiert und sprachlich gelungen wird auf rund 130 Seiten (zieht man den wissenschaflichen Apparat ab) eine wichtige Impulse setzende Zusageart umfassend behandelt.« In: Betriebliche Altersvorsorge, 2/2016