Die Arbeit beschäftigt sich mit den unterschiedlichen Standpunkten zur Frage der Existenz von Hörfunkrechten. Aktuelle Bedeutung hat dieses Thema durch einen Musterrechtsstreit, den der private Hörfunksender Radio Hamburg GmbH & Co. KG gegen den FC St. Pauli e.V., den Hamburger Sport-Verein e.V. sowie die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH bisher erfolglos führte. Der BGH hat hierzu entschieden, dass den Vereinen aus dem Hausrecht am Veranstaltungsort ein Hörfunkrecht im Sinne eines selbständig verwertbaren Wirtschaftsguts zusteht. Nach Auffassung der Verfasserin darf entgegen der Entscheidung des BGH das Hausrecht, das Ausfluss von Eigentum und Besitz am Veranstaltungsort ist und primär der Sicherstellung der Ordnung im Veranstaltungsort dient, nicht als Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Lizenzgebühr für die Live-Berichterstattung herangezogen werden. Letztlich müssen die Hörfunkreporter zur Live-Berichterstattung aus dem Stadion ohne Entrichtung eines Lizenzentgelts gegen einen Aufwendungsersatz zugelassen werden, da die Berufsfreiheit der Sportveranstalter hinter der Rundfunkfreiheit der Medienvertreter zurücksteht.