Bachelorarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich BWL - Sonstiges, Note: 2,0, Hochschule Wismar (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Was sind die wesentlichen formellen und inhaltlichen Voraussetzungen, die ein KU erfüllen muss, um erfolgreich einen Fördermittelantrag aus einem Europäischen Regionalbeihilfe-Programm bei einer kommunalen Wirtschaftsförderung zu stellen? Sind betriebswirtschaftliche Kennzahlen und Erfolgsfaktoren für eine Bewilligungsbehörde geeignet, um eine nachvollziehbare Bewertung der Förderwürdigkeit eines KU-Vorhabens, welches Erweiterungsinvestitionen im Bestand plant, durchführen zu können? Viele der Mitarbeitenden der kommunalen Wirtschaftsförderungseinrichtungen haben mit den Themen Unternehmensfinanzierung und Unternehmensförderung zu tun. Ob es sich dabei um das Auffinden von Fördermitteln oder das Erstellen eines Businessplans für einen Existenzgründer handelt usw., die Kenntnis der damit verbundenen Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten von Unternehmen stellt eines ihrer wesentlichen Aufgaben dar. Wenn ein Unternehmen Fördermittel bei einer Behörde beantragen möchte, muss es entsprechende aussagefähige Unterlagen zum Vorhaben und zu dessen Finanzierung vorlegen. Die einzureichenden Unterlagen werden in der Regel durch die zugrundeliegende Förderrichtlinie vorgegeben. Maßgeblich zur Beurteilung der Förderfähigkeit eines Vorhabens ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Antragsbewilligung. Infolgedessen sieht sich die Prüfbehörde in der Situation, innerhalb einer für sie zumeist beschränkten Zeitspanne und anhand der ihnen vorliegenden Unterlagen die Erfolgsaussichten des geplanten Vorhabens richtig einzuschätzen. Die Relevanz des Themas ergibt sich aus den Konsequenzen für ein Unternehmen, wenn nach Durchführung des bewilligten Fördervorhabens der Förderzweck nicht bzw. nicht vollständig erreicht wird. Dieser Fall läge zum Beispiel vor, wenn anteilig mitgeförderte Arbeitsplätze nach Auszahlung von Fördermitteln weggefallen sind. Das kann bei dem geförderten Unternehmen zu erheblichen finanziellen Problemen führen: Es steht ihm ein zumeist aufwendiger behördlicher Verfahrensprozess bevor und ggf. wird eine teilweise oder sogar vollständige Rückzahlung der bereits ausgezahlten Zuschüsse gemäß §§ 48 oder 49 VwVfG angeordnet.
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