Der verwaltungsrechtliche Vertrag steht in der Ära des "kooperativen Staates" vor einer neuen Herausforderung. Im Hinblick darauf bilden der Nutzwert der
54 ff. VwVfG sowie deren Fortschreibungsbedarf den Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit. Entsprechende verwaltungswissenschaftliche Erkenntnisse werden für die rechtliche Analyse fruchtbar gemacht. Dabei gilt der (beschränkten) Reichweite des öffentlich-rechtlichen Zugriffs auf Verwaltungskooperationsverträge, den Vorgaben des
56 VwVfG sowie dem Fehlerfolgenrecht des
59 VwVfG ein besonderes Augenmerk. Da der öffentliche Kooperationspartner regelmäßig als Nachfrager von Marktgütern auftritt, werden sodann das Vergaberecht und das Verwaltungsvertragsrecht unter Beachtung aktueller Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Ausgleich gebracht.
54 ff. VwVfG sowie deren Fortschreibungsbedarf den Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit. Entsprechende verwaltungswissenschaftliche Erkenntnisse werden für die rechtliche Analyse fruchtbar gemacht. Dabei gilt der (beschränkten) Reichweite des öffentlich-rechtlichen Zugriffs auf Verwaltungskooperationsverträge, den Vorgaben des
56 VwVfG sowie dem Fehlerfolgenrecht des
59 VwVfG ein besonderes Augenmerk. Da der öffentliche Kooperationspartner regelmäßig als Nachfrager von Marktgütern auftritt, werden sodann das Vergaberecht und das Verwaltungsvertragsrecht unter Beachtung aktueller Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Ausgleich gebracht.