31,00 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 6-10 Tagen
  • Broschiertes Buch

Die strafrechtlichen Systeme der Ein- und Abstufung der Tatschwere sind für die Harmonisierung des Strafrechts auf EU-Ebene von kaum zu unterschätzender Bedeutung. Im Gegensatz zu den Mindestbedingungen der Strafbarkeit wurden sie jedoch bisher nicht intensiv erforscht. Ein Defizit an Erkenntnissen besteht insbesondere bezüglich des osteuropäischen Rechtskreises.
Die vorliegende Untersuchung vergleicht die Strafrahmenbildung im deutschen und polnischen Strafrecht. Im Mittelpunkt des Interesses steht dabei nicht nur die allgemeine Wertung der Deliktsschwere durch die Festsetzung des
…mehr

Produktbeschreibung
Die strafrechtlichen Systeme der Ein- und Abstufung der Tatschwere sind für die Harmonisierung des Strafrechts auf EU-Ebene von kaum zu unterschätzender Bedeutung. Im Gegensatz zu den Mindestbedingungen der Strafbarkeit wurden sie jedoch bisher nicht intensiv erforscht. Ein Defizit an Erkenntnissen besteht insbesondere bezüglich des osteuropäischen Rechtskreises.

Die vorliegende Untersuchung vergleicht die Strafrahmenbildung im deutschen und polnischen Strafrecht. Im Mittelpunkt des Interesses steht dabei nicht nur die allgemeine Wertung der Deliktsschwere durch die Festsetzung des Grundstrafrahmens, sondern das ganze, diese Wertung konkretisierende System von Abstufungen der Tatschwere. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Methoden und Kriterien des Strafrahmenwechsels.

Ein wertender Vergleich beider Rechtsordnungen dient zunächst der klaren Abgrenzung zwischen solchen Kriterien der Strafrahmenabstufung, die grundsätzlich dem Regelungsbereich des Allgemeinen Teils, und solchen, die dem Bereich des Besonderen Teils zugehören. Anschließend wird ein neues Modell der Strafrahmenabschichtung vorgeschlagen, das einige Nachteile der untersuchten Systeme beseitigt.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
S awomir Morawski, 1978 (Olsztyn, Polen). Studium der Rechtswissenschaften und 2002 Erwerb des Magisters der Rechte an der Universität Warschau. 2005 Aufbaustudium und Erwerb des LL.M. in Freiburg. 2007-2009 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsches und Ausländisches Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Freiburg. 2007-2009 Doktorand der International Max Planck Research School for Comparative Criminal Law am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg.