Seit nun mehr fast zwei Jahrzehnten sind Internet, Smartphone, soziale Netzwerke, Onlineshops und Co. nicht mehr aus dem Privat- und Berufsleben wegzudenken. Doch was passiert mit den Daten, Nachrichten, Onlineverträgen und kostenpflichtigen Mitgliedschaften im Sterbefall? Gerade das BGH-Urteil im Jahr 2018 zum Zugriff auf den Facebook-Account der verstorbenen Tochter, hat vielen bewusstgemacht, dass auch der digitale Nachlass ein Teil der Erbmasse ist. Doch was genau umfasst der digitale Nachlass des Erblassers und wie können die Erben sichergehen, dass der Verstorbene auch digital verstirbt? Diesem Sachverhalt widmet sich die Autorin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und Erbrecht, Solange van Rens, LL. M. und weist auch auf die Haftungsrisiken hin, die den Erben treffen können bzgl. des digitalen Nachlasses des Verstorbenen. Um alle Detailfragen zu klären, ist sicher der Rechtsanwalt oder Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
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