Die direkte Kostenabrechnung bei der Strom- und Gasversorgung hat sich längst durchgesetzt. Ist dies nicht auch bei Wasser, Abwasser und Müll zu praktizieren? Die verbrauchs- und verursachungsabhängige Direktabrechnung mit Mietern im neuen § 4 Abs. 5 Miethöhegesetz begründet keinerlei Pflichten für die Leistungserbringer. Aus diesem Grunde versucht die Autorin das Versorgungs- und Entsorgungsrecht einerseits und das Mietvertragsrecht andererseits besser aufeinander abzustimmen und den ökologischen Zielsetzungen des Gesetzgebers de lege lata soweit wie möglich gerecht zu werden.…mehr
Die direkte Kostenabrechnung bei der Strom- und Gasversorgung hat sich längst durchgesetzt. Ist dies nicht auch bei Wasser, Abwasser und Müll zu praktizieren? Die verbrauchs- und verursachungsabhängige Direktabrechnung mit Mietern im neuen § 4 Abs. 5 Miethöhegesetz begründet keinerlei Pflichten für die Leistungserbringer. Aus diesem Grunde versucht die Autorin das Versorgungs- und Entsorgungsrecht einerseits und das Mietvertragsrecht andererseits besser aufeinander abzustimmen und den ökologischen Zielsetzungen des Gesetzgebers de lege lata soweit wie möglich gerecht zu werden. Anknüpfungspunkt ist daher die Frage, ob sich nicht aus den Vorschriften über den Kontrahierungszwang und aus den spezialgesetzen über den ökologischen Umgang mit Wasser und Abfall ein Anspruch der Mieterhaushalte auf direkte Leistungsbeziehungen mit den Versorgungs- und Entsorgungsträgern herleiten läßt.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
1. Kapitel Einleitung.- 2. Kapitel Der Vorstoß des Gesetzgebers in 4 Abs. 5 MHG.- I. Die bisherige Rechtslage.- II. Die Rechtslage seit 1993.- 3. Kapitel Die Installation von Wohnungswasserzählern und die rechtlichen Möglichkeiten zum Übergang auf verbrauchsabhängige Abrechnung sowie die Frage nach der Verteilung der dadurch verursachten Kosten.- I. Der private Erwerb von Wohnungswasserzählern.- II. Eichung und Haltbarkeitsdauer von Wohnungswasserzählern.- III. Die in der Praxis üblichen Abrechnungsmaßstäbe für die Wasserkosten in Bestandswohnungen.- IV. Verbrauchsabhängige Abrechnung bei Neubauten und sanierten Altbauten.- V. Anspruch des Mieters einer Bestandswohnung gegen den Vermieter auf Anbringung eines Zwischenzählers und Änderung des Umlagemaßstabes.- VI. Die Kosten für Zwischenzähler.- VII. Der Einbau von Zwischenzählern durch die Mieter selbst und die Auswirkungen auf den Abrechnungsmaßstab.- VIII. Ergebnis.- 4. Kapitel Die Wasserversorgung.- A. Die Lieferanten, die technische Seite der Lieferung und des Lieferungssystems (einschl. Wartung) und die Rechtsquellen der Lieferung.- B. Die Mietparteien als Vertragskunden nach den AVB und in der Verwaltungspraxis.- C. Der Anspruch des Mieters auf Direktabrechnung ( 4 V S.1 Nr.2 MHG).- D. Kontrahierungszwang für WVU gegenüber Mieterhaushalten.- E. Unwirksamkeit der "Ergänzenden Bestimmungen", insb. Der bestehenden Vertragspartnerklausel gem. 9 AGB-Gesetz.- F. Verhältnis des Anschluß- und Benutzungsrechts der Mieter zu den Gemeindeordnungen und den Satzungen der öffentlichen WVU.- G. Realisierung des Anschluß- und Benutzungszwangs mit den Eigentümern oder mit den Mietern, die auf Veranlassung des Vermieters Wasser direkt vom WVU beziehen.- H. Wie ist die Rechtslage, wenn derVermieter den Abschluß eines direkten Vertrages zwischen Mieter und WVU nicht durchsetzen kann, weil der Mieter sich weigert ?.- Exkurs: Wer trägt die Kosten des Anschlusses des Mieterhaushaltes an einen Wasserzähler ?.- 5. Kapitel Die Abwasserentsorgung (Entwässerung).- I. Der Begriff "Abwasser".- II. Die Entsorgungspflichtigen, die technische Seite der Entwässerung und des Systems (einschl. Wartung) und die Rechtsquellen der Abwasserentsorgung.- III. Die Mietparteien als Anschlu?- und Benutzungsberechtigte nach den Satzungen.- IV. Die Mietparteien als Kunden nach den AEB.- V. Die Abrechnung der Entwässerungskosten mit den Unternehmen.- VI. Kontrahierungszwang ( 826 BGB) für private AEU gegenüber Mieterhaushalten.- VII. Verhältnis des Anschluß- und Benutzungsrechts der Mieter zu den Satzungen der öffentlichen AEU.- 6. Kapitel Die Müllentsorgung (Müllabfuhr).- I. Die Begriffe "Abfall" und "Müll".- II. Die Entsorgungspflichtigen, die technische Seite der Müllentsorgung und des Systems und die Rechtsquellen der Entsorgung von Müll.- III. Die Mietparteien als Anschluß- und Benutzungsberechtigte nach den Satzungen.- IV. Die Bereitstellung der zulässigen Müllbehälter durch die MEU und die Pflicht zur Selbstbeschaffung.- V. Anspruch des Mieters auf haushaltsbezogene Müllgefäße, individuelles Behältervolumen sowie gefäßabhängige Abrechnung ?.- VI. Mögliche Beiträge der Bürger zur Vermeidung von Hausmüll.- VII. Verschiedener Einfluß der Abfuhr- und Gebührensysteme auf das Müllverhalten von Mietern.- VII. Verstoß der Satzungen, insb. der Regelungen über das ausschließliche Anschlußrecht für Grundstückseigentümer gegen höherrangiges Recht.- 7. Kapitel Zusammenfassung und Resümee.- 8. Kapitel Vorschlag zur Neuformulierungder Satzungen und der Allgemeinen Bedingungen im Hinblick auf die Direktbeziehungen zwischen Unternehmen und Bürgern (Mietern).- I. Das Wasserversorgungsverhältnis.- II. Das Abwasserentsorgungsverhältnis.- III. Das Müllentsorgungsverhältnis - Satzung.- I. Regelungen zur Wasserversorgung.- 1. AVBWasserV.- 2. Ergänzende Vertragsbedingungen zur AVBWasserV (BGW-Arbeitspapier - Vorschläge für Regelungen, die in der Anlage zur AVBWasserV getroffen werden können.- 3. Wasserversorgungssatzung (Arbeitsmuster (Leitfassung) einer Satzung über den Anschluß an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser).- II. Regelungen zur Abwasserentsorgung.- 1. Satzung (Muster für eine Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung des Landes Baden-Württemberg).- 2. Rumpfsatzung (BGW-Arbeitsmuster einer Rumfsatzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluß an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung).- 3. Allgemeine Entsorgungsbedingungen (BGW-Arbeitsmuster für privatrechtliche Abwasserentsorgungsbedingungen (AEB).- III. Regelungen zur Mullabführ.- Muster (des Niedersächsischen Landkreistages) einer Satzung über die Abfallentsorgung für den Landkreis.
1. Kapitel Einleitung.- 2. Kapitel Der Vorstoß des Gesetzgebers in 4 Abs. 5 MHG.- I. Die bisherige Rechtslage.- II. Die Rechtslage seit 1993.- 3. Kapitel Die Installation von Wohnungswasserzählern und die rechtlichen Möglichkeiten zum Übergang auf verbrauchsabhängige Abrechnung sowie die Frage nach der Verteilung der dadurch verursachten Kosten.- I. Der private Erwerb von Wohnungswasserzählern.- II. Eichung und Haltbarkeitsdauer von Wohnungswasserzählern.- III. Die in der Praxis üblichen Abrechnungsmaßstäbe für die Wasserkosten in Bestandswohnungen.- IV. Verbrauchsabhängige Abrechnung bei Neubauten und sanierten Altbauten.- V. Anspruch des Mieters einer Bestandswohnung gegen den Vermieter auf Anbringung eines Zwischenzählers und Änderung des Umlagemaßstabes.- VI. Die Kosten für Zwischenzähler.- VII. Der Einbau von Zwischenzählern durch die Mieter selbst und die Auswirkungen auf den Abrechnungsmaßstab.- VIII. Ergebnis.- 4. Kapitel Die Wasserversorgung.- A. Die Lieferanten, die technische Seite der Lieferung und des Lieferungssystems (einschl. Wartung) und die Rechtsquellen der Lieferung.- B. Die Mietparteien als Vertragskunden nach den AVB und in der Verwaltungspraxis.- C. Der Anspruch des Mieters auf Direktabrechnung ( 4 V S.1 Nr.2 MHG).- D. Kontrahierungszwang für WVU gegenüber Mieterhaushalten.- E. Unwirksamkeit der "Ergänzenden Bestimmungen", insb. Der bestehenden Vertragspartnerklausel gem. 9 AGB-Gesetz.- F. Verhältnis des Anschluß- und Benutzungsrechts der Mieter zu den Gemeindeordnungen und den Satzungen der öffentlichen WVU.- G. Realisierung des Anschluß- und Benutzungszwangs mit den Eigentümern oder mit den Mietern, die auf Veranlassung des Vermieters Wasser direkt vom WVU beziehen.- H. Wie ist die Rechtslage, wenn derVermieter den Abschluß eines direkten Vertrages zwischen Mieter und WVU nicht durchsetzen kann, weil der Mieter sich weigert ?.- Exkurs: Wer trägt die Kosten des Anschlusses des Mieterhaushaltes an einen Wasserzähler ?.- 5. Kapitel Die Abwasserentsorgung (Entwässerung).- I. Der Begriff "Abwasser".- II. Die Entsorgungspflichtigen, die technische Seite der Entwässerung und des Systems (einschl. Wartung) und die Rechtsquellen der Abwasserentsorgung.- III. Die Mietparteien als Anschlu?- und Benutzungsberechtigte nach den Satzungen.- IV. Die Mietparteien als Kunden nach den AEB.- V. Die Abrechnung der Entwässerungskosten mit den Unternehmen.- VI. Kontrahierungszwang ( 826 BGB) für private AEU gegenüber Mieterhaushalten.- VII. Verhältnis des Anschluß- und Benutzungsrechts der Mieter zu den Satzungen der öffentlichen AEU.- 6. Kapitel Die Müllentsorgung (Müllabfuhr).- I. Die Begriffe "Abfall" und "Müll".- II. Die Entsorgungspflichtigen, die technische Seite der Müllentsorgung und des Systems und die Rechtsquellen der Entsorgung von Müll.- III. Die Mietparteien als Anschluß- und Benutzungsberechtigte nach den Satzungen.- IV. Die Bereitstellung der zulässigen Müllbehälter durch die MEU und die Pflicht zur Selbstbeschaffung.- V. Anspruch des Mieters auf haushaltsbezogene Müllgefäße, individuelles Behältervolumen sowie gefäßabhängige Abrechnung ?.- VI. Mögliche Beiträge der Bürger zur Vermeidung von Hausmüll.- VII. Verschiedener Einfluß der Abfuhr- und Gebührensysteme auf das Müllverhalten von Mietern.- VII. Verstoß der Satzungen, insb. der Regelungen über das ausschließliche Anschlußrecht für Grundstückseigentümer gegen höherrangiges Recht.- 7. Kapitel Zusammenfassung und Resümee.- 8. Kapitel Vorschlag zur Neuformulierungder Satzungen und der Allgemeinen Bedingungen im Hinblick auf die Direktbeziehungen zwischen Unternehmen und Bürgern (Mietern).- I. Das Wasserversorgungsverhältnis.- II. Das Abwasserentsorgungsverhältnis.- III. Das Müllentsorgungsverhältnis - Satzung.- I. Regelungen zur Wasserversorgung.- 1. AVBWasserV.- 2. Ergänzende Vertragsbedingungen zur AVBWasserV (BGW-Arbeitspapier - Vorschläge für Regelungen, die in der Anlage zur AVBWasserV getroffen werden können.- 3. Wasserversorgungssatzung (Arbeitsmuster (Leitfassung) einer Satzung über den Anschluß an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser).- II. Regelungen zur Abwasserentsorgung.- 1. Satzung (Muster für eine Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung des Landes Baden-Württemberg).- 2. Rumpfsatzung (BGW-Arbeitsmuster einer Rumfsatzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluß an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung).- 3. Allgemeine Entsorgungsbedingungen (BGW-Arbeitsmuster für privatrechtliche Abwasserentsorgungsbedingungen (AEB).- III. Regelungen zur Mullabführ.- Muster (des Niedersächsischen Landkreistages) einer Satzung über die Abfallentsorgung für den Landkreis.
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