Das Kindeswohl ist zentraler Maßstab im Umgangsverfahren und deshalb handlungsleitend für das Familiengericht. Gleichwohl findet sich keine umgangsspezifische Definition des Kindeswohls; das Verhältnis von Kindeswohl und Kindeswille zueinander ist ebenfalls ungeklärt. An diesen Missstand knüpft die Autorin an und entwickelt - ausgehend vom Verfassungsrecht, welches das Familienrecht durchdringt, und relevante völkerrechtliche/europäische Rechtsquellen einbeziehend - eine eigene Definition des Kindeswohls im Umgangsverfahren. Darauf aufbauend werden die legislatorisch verankerten Rollen und Handlungsbefugnisse der professionellen Verfahrensbeteiligten mit dem Ziel untersucht, die kindeswohldienliche Lösung des Umgangskonflikts zu optimieren. Legislatorische und rechtspraktische Verbesserungspotenziale werden ausgelotet und daraus konkrete Handlungsvorschläge abgeleitet.
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