Forschungsgegenstand ist die Zusammenarbeit von Fachberatungsstellen und Polizei bei der Bekämpfung von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung in Deutschland mit der Zielsetzung der Entwicklung einer Handlungskonzeption für die Optimierung der Zusammenarbeit. Die Handlungskonzeption gliedert sich hierbei in zwei Varianten: Ein erstes Handlungskonzept befasst sich mit dem Umgang mit ausländischen Opfern von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung am Beispiel der nigerianischen Opfergruppe. Die zweite Variante der Handlungskonzeption setzt sich mit dem Umgang mit der inländischen, deutschen Opfergruppe des Phänomens auseinander. Um ein praxisnahes Bild zu ermöglichen wurde die Forschungsfrage nicht nur anhand theoretischer Quellen untersucht, sondern darüber hinaus im Prozess der Themenerarbeitung zwei semistrukturelle Experteninterviews mit jeweils einer Vertreterin der Polizei und einer Vertreterin einer Fachberatungsstelle durchgeführt. Damit konnte ein interdisziplinäres, realistisches Bild der aktuellen Zusammenarbeit von Polizei und Fachberatungsstellen in Deutschland geschaffen und strukturelle Probleme in der jetzigen Handlungskonzeption analysiert werden. Die Ergebnisse beider Forschungsmethoden wurden in die Arbeit an integriert und konnten schließlich zu der Beantwortung der Forschungsfrage führen. Die festgestellten Problematiken der Zusammenarbeit beider Akteure bei der Bekämpfung von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung konnten nicht auf die erstellten Handlungskonzeptionen und Kooperationsvereinbarungen in Deutschland oder auf ein Defizit an menschlicher Kompetenz bei den jeweiligen Mitarbeitern zurückgeführt werden. Vielmehr konnte am Ende der Arbeit festgestellt werden, dass eine fehlende Schwerpunktsetzung bei den politischen Verantwortungsträgern in Deutschland zu strukturellen Problemen in der Bekämpfungsstrategie führen, welche sich negativ auf die Zusammenarbeit und die Identifizierung, sowie den Umgang mit den Opfern auswirken. Der Umgang mit Opfern von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung hat nicht nur eine hohe menschenrechtliche Relevanz, sondern ist auch von hohem strafrechtlichem Interesse. Ohne ein Vertrauen der Opfer in die Strafverfolgungsbehörden, sinkt deren Aussagebereitschaft in einem Ermittlungsverfahren und ohne den Personalbeweis ist ein Ermittlungsverfahren mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erfolglos. Ein vertrauensaufbauender Umgang mit den Opfern fordert personelle und zeitliche Kapazitäten, welche weder Fach
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