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Bislang ist der Begriff Würde in seiner zentralen Funktion - der Schutz des Trägers um seiner selbst willen - dem Menschen vorbehalten. Die Arbeit wählt die hierin zum Ausdruck kommende Sonderstellung des Menschen als Ausgangspunkt. Ihr Ziel ist die Schaffung eines widerspruchsfreien Mensch-Tier-Verhältnisses im Recht. Hierzu werden philosophische, verfassungsrechtliche und strafrechtliche Grundlagenfragen aufgeworfen und im Zusammenhang mit der rechtlichen Stellung des Tiers de lege lata sowie de lege ferenda untersucht. Die gesamte Arbeit prägt ein im Laufe der ersten beiden Kapitel…mehr

Produktbeschreibung
Bislang ist der Begriff Würde in seiner zentralen Funktion - der Schutz des Trägers um seiner selbst willen - dem Menschen vorbehalten. Die Arbeit wählt die hierin zum Ausdruck kommende Sonderstellung des Menschen als Ausgangspunkt. Ihr Ziel ist die Schaffung eines widerspruchsfreien Mensch-Tier-Verhältnisses im Recht.
Hierzu werden philosophische, verfassungsrechtliche und strafrechtliche Grundlagenfragen aufgeworfen und im Zusammenhang mit der rechtlichen Stellung des Tiers de lege lata sowie de lege ferenda untersucht. Die gesamte Arbeit prägt ein im Laufe der ersten beiden Kapitel entwickeltes moralisches Gleichheitsargument. Dessen Übertragung in das Recht führt die Untersuchung zu einem konkreten Entwurf eines subjektiv-öffentlichen Rechts der Würde des Tiers. Die daraus folgenden Auswirkungen auf das einfache Recht werden zuletzt anhand des materiellen Strafrechts - u.a. mit Blick auf das Untermaßverbot - beleuchtet. Die Arbeit schließt mit einem konkreten Gesetzesvorschlag.
Autorenporträt
Sophie Kargruber studierte von Oktober 2014 bis Januar 2020 Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München mit dem Schwerpunkt Strafjustiz, Strafverteidigung, Prävention. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen arbeitete sie für ein Jahr als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei ROXIN Rechtsanwälte LLP. Seit Anfang 2020 ist Kargruber wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Helmut Satzger, LMU München, und seit Oktober 2022 Rechtsreferendarin am LG München I.