17,95 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in über 4 Wochen
  • Broschiertes Buch

Examensarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 12,0, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Studienbegleitendes Seminar im Schwerpunktbereich 7 bei Prof. Teichmann, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die am 26.06.2017 in Kraft getretene Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie wurde in Deutschland das Transparenzregister eingeführt. Das Transparenzregister ist eine bundeseinheitliche Meldestelle, die die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen…mehr

Produktbeschreibung
Examensarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 12,0, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Studienbegleitendes Seminar im Schwerpunktbereich 7 bei Prof. Teichmann, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die am 26.06.2017 in Kraft getretene Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie wurde in Deutschland das Transparenzregister eingeführt. Das Transparenzregister ist eine bundeseinheitliche Meldestelle, die die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen auflistet. Im Gegensatz zu bereits bestehenden Formen von Anteilseigner-Publizität, wie beispielsweise der GmbH-Gesellschafterliste, soll das Transparenzregister nicht an die Gesellschafterstellung im juristischen Sinne anknüpfen, sondern die natürliche Person transparent machen, die jenseits verschachtelter juristischer Strukturen an deren Ende steht. Präventiv soll Kriminellen erschwert werden, das globale Finanzsystem für ihre Zwecke zu missbrauchen, und repressiv soll den zuständigen Behörden die Verfolgung und Aufklärung von Straftaten im Bereich der Finanzkriminalität erleichtert werden. Das unlängst eingeführte Transparenzregister wird von der deutschen Wirtschaft vor allem wegen des bürokratischen Mehraufwandes gefürchtet. Der Gesetzgeber wollte diese Belastungen reduzieren, indem das Transparenzregister mit der GmbH-Gesellschafterliste kombiniert wurde. Mit dem Ziel, die Gesellschafterliste und das Transparenzregister besser zu verknüpfen, um Nutzern des Transparenzregisters die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten zu erleichtern, wurden die Anforderungen an die Gesellschafterliste deutlich erhöht. Es stellt sich die Frage ob die "Zwangsheirat" des neuen Transparenzregisters und der Gesellschafterliste sinnvoll war, oder ob durch diese experimentell anmutende Verbindung nur neue gravierendere Probleme geboren wurden.