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Wenn infolge eines Zusammenschlusses von Unternehmen eine erhebliche Behinderung des funktionierenden Wettbewerbs eintritt, ist der Zusammenschluss nach § 41 Abs. 3 S. 1 GWB aufzulösen. Die zur Auflösung des Zusammenschlusses erforderlichen Maßnahmen ordnet das Bundeskartellamt an.
Mit der Arbeit werden Grundsätze für die Bestimmung der »erforderlichen« Auflösungsmaßnahme (z.B. Rückabwicklung, Verkauf an einen Dritten, Kompensation oder Züchtung eines neuen Unternehmens) erarbeitet. Dabei geht die Autorin davon aus, dass die Auflösungsanordnung des Bundeskartellamtes wegen ihrer…mehr

Produktbeschreibung
Wenn infolge eines Zusammenschlusses von Unternehmen eine erhebliche Behinderung des funktionierenden Wettbewerbs eintritt, ist der Zusammenschluss nach § 41 Abs. 3 S. 1 GWB aufzulösen. Die zur Auflösung des Zusammenschlusses erforderlichen Maßnahmen ordnet das Bundeskartellamt an.

Mit der Arbeit werden Grundsätze für die Bestimmung der »erforderlichen« Auflösungsmaßnahme (z.B. Rückabwicklung, Verkauf an einen Dritten, Kompensation oder Züchtung eines neuen Unternehmens) erarbeitet. Dabei geht die Autorin davon aus, dass die Auflösungsanordnung des Bundeskartellamtes wegen ihrer eigentumsbeschränkenden Wirkung insbesondere verhältnismäßig sein müsse. Dementsprechend sei u.a. das mildeste Mittel anzuordnen. Das für alle Beteiligten mildeste Mittel richte sich grundsätzlich nach der zivilrechtlichen Risikoverteilung, sofern sich die Parteien nicht einvernehmlich auf eine andere Auflösungsmaßnahme einigen oder zum Schutz des funktionierenden Wettbewerbs eine andere Auflösungsmaßnahme erforderlich ist. Auf dieser Grundlage werden verschiedene Auflösungsszenarien beleuchtet.

Ausgezeichnet mit dem Dissertationspreis des Düsseldorfer Instituts für Unternehmensrecht 2013.
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Rezensionen
"Sabine Sabir gelingt ein ausgezeichnetes Werk. Die Untersuchung besticht durch dogmatische Tiefe, weil sie die speziellen Regeln der Fusionskontrolle mit den allgmeinen Regeln des Zivil- und Ordnungsrechts in Zusammenhang setzt. Der gleichermaßen praktische Nutzen ergibt sich vor allem aus konkreten Handlungsanweisungen für verschiedene Entflechtungsszenarien." Dr. Johannes Holzwarth, in: Wirtschaft und Wettbewerb, 5/2014