In der jüngeren Vergangenheit haben öffentlichkeitswirksame Entziehungsverfahren die Aufmerksamkeit auf die Frage gelenkt, unter welchen Voraussetzungen ein Doktorgrad entzogen werden kann. Die Autorin widmet sich den Aufhebungstatbeständen in Landesverwaltungsverfahrensgesetzen, Landeshochschulgesetzen und universitären Satzungen und zeichnet das Verfahren bis zur Rechtsfolge nach. Dabei geht sie auch der Frage nach, ob Faktoren wie Vertrauen und berufliche Konsequenzen auf die Entziehungsentscheidung einwirken können. Auch die lediglich vereinzelt vorgesehene Möglichkeit der Entziehung wegen «Unwürdigkeit» des Graduierten thematisiert die Untersuchung.