64,00 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in über 4 Wochen
  • Broschiertes Buch

Entstrickungstatbestände können bei einer grenzüberschreitenden Umstrukturierung zu einer erheblichen steuerlichen Belastung führen, wenn das deutsche Besteuerungsrecht an einem späteren Veräußerungsgewinn der zu übertragenden Wirtschaftsgüter ausgeschlossen oder beschränkt wird. Für die Steuerplanung einer Umwandlung ist es bei internationalen Bezügen somit zwingend erforderlich zu klären, in welchen Fällen es zu einer Verschlechterung des deutschen Besteuerungsrechts kommt. Dieser Frage widmet sich die vorliegende Arbeit. Hierzu werden zunächst die Gebiete des internationalen Steuerrechts…mehr

Produktbeschreibung
Entstrickungstatbestände können bei einer grenzüberschreitenden Umstrukturierung zu einer erheblichen steuerlichen Belastung führen, wenn das deutsche Besteuerungsrecht an einem späteren Veräußerungsgewinn der zu übertragenden Wirtschaftsgüter ausgeschlossen oder beschränkt wird. Für die Steuerplanung einer Umwandlung ist es bei internationalen Bezügen somit zwingend erforderlich zu klären, in welchen Fällen es zu einer Verschlechterung des deutschen Besteuerungsrechts kommt. Dieser Frage widmet sich die vorliegende Arbeit. Hierzu werden zunächst die Gebiete des internationalen Steuerrechts analysiert, die die umwandlungsbedingte Entstrickung direkt oder indirekt beeinflussen. Dann werden diese Ergebnisse anhand ausgewählter Verschmelzungskonstellationen angewendet und es wird untersucht, inwieweit steuerliche Gestaltungsmaßnahmen zur Vermeidung der steuerlichen Belastung möglich sind. Darüber hinaus erfolgt neben einer kritischen Würdigung der relevanten Rechtsnormen aus betriebswirtschaftlicher Sicht eine umfassende europarechtliche Prüfung.
Autorenporträt
Sandra Müller-Thomczik, Studium des Deutschen und Europäischen Wirtschaftsrechts an der Universität Siegen mit den Schwerpunkten Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Steuerrecht von 2007 bis 2012. Danach wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Prüfungswesen und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, bei Herrn Univ.-Prof. Dr. Rainer Heurung bis 2014. Promotion zum Dr. rer. pol. an der Universität Siegen im Februar 2015.