Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitsvermittlung haben in den vergangenen Jahren stetig an Bedeutung gewonnen. Das Werk erläutert umfassend die rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen im Recht der Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitsvermittlung.
Besonderes Augenmerk wird auf die in der Praxis nach wie vor schwierige Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung zu sonstigen Formen des drittbezogenen Personaleinsatzes, insbesondere im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen, gelegt.
Daneben behandelt das Werk alle Fragen, die sich im Zusammenhang mit der grundlegenden Umgestaltung des Rechts der Arbeitnehmerüberlassung durch die am 1.1.2003 in Kraft getretenen Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz I und II") stellen. Erläutert werden u.a. die Einführung des Grundsatzes der Lohngleichheit und die Abschaffung des besonderen Befristungs-, Wiedereinstellungs- und Synchronisationsverbots sowie der Überlassungshöchstdauer unter gleichzeitiger Erweiterung der Befugnisseder Tarifvertragsparteien. Die Änderungen treten spätestens
zum 1.1.2004 in Kraft. Vor diesem Hintergrund stellt das Werk sowohl das alte als auch das neue Recht umfassend dar.
Die Darstellung, die durch zahlreiche Musterverträge und Formulare ergänzt wird, ist konsequent an der höchstrichterlichen Rechtsprechung orientiert.
- Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung
- Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung zu sonstigen Formen des drittbezogenen Personaleinsatzes
- Erlaubnispflicht der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
- Sonderreglungen für den Bereich der Bauwirtschaft, inkl. AEntG
- Rahmenbedingungen legaler Arbeitnehmerüberlassung
- Rechtsfolgen illegaler Arbeitnehmerüberlassung
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats beim Fremdpersonaleinsatz
- Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung
- Personal-Service-Agenturen
- Grundsätze des Arbeitsvermittlungsrechts
Dr. Sandra Urban-Crell ist Rechtsanwältin der international tätigen Sozietät McDermott, Will & Emery in Düsseldorf. Sie ist auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts tätig.
Christian Schulz ist Mitarbeiter in der Hauptabteilung Personal des Erzbischöflichen Generalvikariats Paderborn. Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden Fragen des kollektiven Arbeitsrechts.
Rechtsanwälte, Personalverantwortliche in Betrieben und Unternehmen, Arbeitgeber, Betriebsräte, Gewerkschaften und Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Besonderes Augenmerk wird auf die in der Praxis nach wie vor schwierige Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung zu sonstigen Formen des drittbezogenen Personaleinsatzes, insbesondere im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen, gelegt.
Daneben behandelt das Werk alle Fragen, die sich im Zusammenhang mit der grundlegenden Umgestaltung des Rechts der Arbeitnehmerüberlassung durch die am 1.1.2003 in Kraft getretenen Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz I und II") stellen. Erläutert werden u.a. die Einführung des Grundsatzes der Lohngleichheit und die Abschaffung des besonderen Befristungs-, Wiedereinstellungs- und Synchronisationsverbots sowie der Überlassungshöchstdauer unter gleichzeitiger Erweiterung der Befugnisseder Tarifvertragsparteien. Die Änderungen treten spätestens
zum 1.1.2004 in Kraft. Vor diesem Hintergrund stellt das Werk sowohl das alte als auch das neue Recht umfassend dar.
Die Darstellung, die durch zahlreiche Musterverträge und Formulare ergänzt wird, ist konsequent an der höchstrichterlichen Rechtsprechung orientiert.
- Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung
- Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung zu sonstigen Formen des drittbezogenen Personaleinsatzes
- Erlaubnispflicht der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
- Sonderreglungen für den Bereich der Bauwirtschaft, inkl. AEntG
- Rahmenbedingungen legaler Arbeitnehmerüberlassung
- Rechtsfolgen illegaler Arbeitnehmerüberlassung
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats beim Fremdpersonaleinsatz
- Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung
- Personal-Service-Agenturen
- Grundsätze des Arbeitsvermittlungsrechts
Dr. Sandra Urban-Crell ist Rechtsanwältin der international tätigen Sozietät McDermott, Will & Emery in Düsseldorf. Sie ist auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts tätig.
Christian Schulz ist Mitarbeiter in der Hauptabteilung Personal des Erzbischöflichen Generalvikariats Paderborn. Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden Fragen des kollektiven Arbeitsrechts.
Rechtsanwälte, Personalverantwortliche in Betrieben und Unternehmen, Arbeitgeber, Betriebsräte, Gewerkschaften und Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit.