Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 2,85, Fachhochschule Düsseldorf, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel dieser wissenschaftlichen Arbeit ist eine analytisch-deskriptive Anschauung des Länderfinanzausgleichs wie er derzeit besteht. Aus der kritischen Analyse soll eine Reform hervor gehen, die gemeinnützig, produktiv und umsetzbar ist. Des Weiteren soll eine Reform für das Jahr 2020 für alle Beteiligten möglichst zufriedenstellend sein. Fraglich ist ob sie vertretbar ist aber auch die gewünschten Ergebnisse liefert, oder liefern kann. Um eine geeignete Reform zu präsentieren wird zunächst die aktuelle Gesetzgebung dargestellt, anschließend die Wirkung und Ziele des LFA erläutert. Folglich wird der LFA beschrieben wie er derzeit besteht und welche ökonomischen Anreize er schafft. Da es Sinngemäß in dieser Arbeit darum geht eine geeignete Reform zu präsentieren wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in dieser Arbeit nicht die Problemedes Finanzausgleichs bis ins kleinste Detail diskutiert werden. Viel mehr werden Lösungsvorschläge gesucht wie man eine Verbesserung für alle Beteiligten herbeiführen kann. Worum geht es in dieser Arbeit konkret? Nach der Föderalismuskommission II sollte die Föderalismuskommission III kommen, um den zukünftigen Herausforderungen im Föderalismus gewachsen zu sein. Die politischen Diskussionen darüber fanden ab circa 2012 statt, allerdings nahm der Koalitionsvertrag der Regierung von 2013 diesbezüglich keine Stellung. Das Kernproblem der öffentlichen Finanzen ist, dass sämtliche Finanzbeziehungen zw. Bund, Ländern und Gemeinden mit Auslaufen des Solidarpakts II zum 31.12.2019 enden. Mit Auslaufen des Solidarpakts II sollte die deutsche Einheit wirtschaftlich geeint sein. Auch wenn die deutsche Einheit kulturell und sozial weitgehend verwachsen ist, zeigt sich in den öffentlichen Gebietskörperschaften noch eine weite Spreizung zw. West und Ost. Die Vielfalt und Einigkeit lässt sich nicht mehr in der Ausprägung Ost und West unterscheiden. Zu den strukturellen Finanzunterschieden kommen noch hinzu, dass die Länder (alle BL) ab dem 01.01.2020 ausgeglichene Haushalte vorweisen müssen. Während sich die Länder und Gemeinden immer größeren Aufgaben stellen müssen wie: demografischer Wandel, marode Infrastrukturen, Urbanisierung, wachsenden Versorgungslasten und durch Kriege und Verfolgung ausgelöste Völkerwanderungen. Demnach ist der Aufgabenkatalog prall gefüllt, die derzeitige föderale Finanzpolitik aber nicht flexibel genug, um diese Aufgaben zukünftig und langfristig zu stemmen.
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