Das österreichische Sozialversicherungsrecht kennt keinen Teilkrankenstand. Unter dem Begriff Teilkrankenstand oder Teilarbeitsfähigkeit wird der Umstand verstanden, dass der Arbeitnehmer trotz seiner Gesundheitsbeeinträchtigung seine geschuldete Arbeit verrichten kann, jedoch nicht in vollem Umfang, sondern eben nur zu einem Teil. Diese Arbeit soll aufzeigen, dass es möglich wäre, einen sogenannten Teilkrankenstand nach dem Vorbild der Stufenweisen Wiedereingliederung in Deutschland in das österreichische Rechtssystem aufzunehmen. Die Vor- und Nachteile sowohl für Arbeitnehmer, als auch für Arbeitgeber sollen aufgezeigt werden. Ein besonderes Augenmerk wird auf die ärztliche Krankschreibungspraxis gelegt, die in einem engen Zusammenhang mit der Stufenweisen Wiedereingliederung liegt.