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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, Universität Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 23. Juni 2016 stimmten die Bürger Großbritanniens mit knapper Mehrheit gegen den Verbleib des Landes in der Europäischen Union (Brexit). Am 29. März 2017 übermittelte die britische Regierung dem Europäischen Rat die förmliche Austrittserklärung. Dieses Szenario ist bis dato noch ohne Vorbild. Noch nie zuvor ist ein Mitgliedstaat aus der Europäischen Union (EU) ausgetreten, sodass keine Erfahrungen…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, Universität Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 23. Juni 2016 stimmten die Bürger Großbritanniens mit knapper Mehrheit gegen den Verbleib des Landes in der Europäischen Union (Brexit). Am 29. März 2017 übermittelte die britische Regierung dem Europäischen Rat die förmliche Austrittserklärung. Dieses Szenario ist bis dato noch ohne Vorbild. Noch nie zuvor ist ein Mitgliedstaat aus der Europäischen Union (EU) ausgetreten, sodass keine Erfahrungen bezüglich des Ablaufs bestehen. Der bevorstehende Austritt schafft große Unsicherheit für britische Gesellschaften mit Verwaltungssitz in Deutschland. Konnten diese zuvor ihren Verwaltungssitz unter Berufung auf die europäische Niederlassungsfreiheit und die EuGH-Rechtsprechung ohne weiteres nach Deutschland verlegen, so müssen sie nun um ihr Fortbestehen bangen. Dies betrifft zurzeit sowohl 9000 Private companies limited by shares (Limited) als auch weitere Unternehmen mit britischer Rechtsform in Deutschland. Ebenso betroffen ist die zukünftige Sitzverlegung britischer Gesellschaften nach Deutschland, sowie die grenzüberschreitende Verschmelzung britischer Rechtsträger unter Beteiligung deutscher Rechtsträger. Daher ist es unabdingbar, in einem Austrittsabkommen entsprechende Regelungen über das Schicksal britischer Gesellschaften zu treffen. Die endgültigen Folgen des Brexit bestimmen sich anhand der Ergebnisse der Austrittsverhandlungen. Es gilt zu klären, in welcher Form Großbritannien weiterhin Zugang zum europäischen Binnenmarkt gewährt werden soll.
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