Marktplatzangebote
2 Angebote ab € 28,00 €
  • Broschiertes Buch

Sascha Straube will mit seiner Arbeit zur Erschließung der Rechtsphilosophie Nietzsches beitragen, die gerade kein Recht des Stärkeren proklamiert.
Für Nietzsche fußt jegliches Recht auf Kommunikation, da Recht nur als Ergebnis von Verhandlungen entstehen kann. Und auf die Verhandlungssituation kommt es Nietzsche an. Er denkt in Zwei-Personen-Konflikt-Situationen, in ursprünglichen Beziehungen inter partes. Die »gegenseitige Machtabschätzung« zeigt sich als das zentrale und verbindende Element der von Nietzsche entworfenen Konstellationen.
Die Natur stellt kein Recht oder Unrecht zur
…mehr

Produktbeschreibung
Sascha Straube will mit seiner Arbeit zur Erschließung der Rechtsphilosophie Nietzsches beitragen, die gerade kein Recht des Stärkeren proklamiert.

Für Nietzsche fußt jegliches Recht auf Kommunikation, da Recht nur als Ergebnis von Verhandlungen entstehen kann. Und auf die Verhandlungssituation kommt es Nietzsche an. Er denkt in Zwei-Personen-Konflikt-Situationen, in ursprünglichen Beziehungen inter partes. Die »gegenseitige Machtabschätzung« zeigt sich als das zentrale und verbindende Element der von Nietzsche entworfenen Konstellationen.

Die Natur stellt kein Recht oder Unrecht zur Verfügung. Recht entsteht erst, wenn die Parteien Rechte zuerkennen. Dabei wird der Einfluss des Willens zur Macht sichtbar, der auch die Geschicke der Rechtsentstehungssituation lenkt. Auf diese ursprüngliche Konfliktsituation stößt der Autor auch im Rahmen der Gerechtigkeitskonzeption Nietzsches und bei dessen Blick auf die Beziehung zwischen Täter und Opfer sowie zwischen strafendem Staat und Täter.
Autorenporträt
Dr. Sascha Straube wurde 1977 in München geboren. An der Ludwig-Maximilians-Universität München studierte er im Doppelstudium Philosophie und Rechtswissenschaften. Nach Studienabschluss nahm Dr. Straube seine Tätigkeit als Rechtsanwalt in der Kanzlei WITTING CONTZEN DEGENHARD auf und verschrieb sich ganz der Strafverteidigung. Er berät und vertritt in allen Bereichen des Strafrechts, insbesondere in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren. Von der Rechtsanwaltskammer München wurde ihm der Titel »Fachanwalt für Strafrecht« verliehen.