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Das Versammlungsgesetz enthält als besonderes Polizeirecht ein spezifisches Instrumentarium zur Abwehr von durch Versammlungen ausgehenden Gefahren. Im präventiven Bereich sind dies vor allem Anmelde- und Erlaubnispflichten. Diese sind verfassungsrechtlich nicht unproblematisch, jedoch verfassungskonform auslegbar.Der Autor problematisiert die Auswirkungen von Verstößen gegen die Anmelde- und Erlaubnispflichten vor dem Hintergrund einer streng verfassungskonformen Gesetzesauslegung im Hinblick auf die verwaltungsrechtlichen Eingriffsbefugnisse und strafrechtlichen Sanktionen. Dabei wird…mehr

Produktbeschreibung
Das Versammlungsgesetz enthält als besonderes Polizeirecht ein spezifisches Instrumentarium zur Abwehr von durch Versammlungen ausgehenden Gefahren. Im präventiven Bereich sind dies vor allem Anmelde- und Erlaubnispflichten. Diese sind verfassungsrechtlich nicht unproblematisch, jedoch verfassungskonform auslegbar.Der Autor problematisiert die Auswirkungen von Verstößen gegen die Anmelde- und Erlaubnispflichten vor dem Hintergrund einer streng verfassungskonformen Gesetzesauslegung im Hinblick auf die verwaltungsrechtlichen Eingriffsbefugnisse und strafrechtlichen Sanktionen. Dabei wird insgesamt eine homogene Lösung entwickelt, jedoch auch deutlich die Reformbedürftigkeit des Demonstrationsrechts aufgezeigt.Aktuellen Bezug erhält die Arbeit durch die Untersuchung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von versammlungsfreien Zonen, der sogenannten Bannmeilen oder befriedeten Bezirke, vor dem Hintergrund der Diskussion um die Einrichtung von versammlungsfreien Zonen an für Demonstrationen attraktiven Orten in der Bundeshauptstadt Berlin.
Rezensionen
"Dissertationen zeichnen sich eher selten dadurch aus, dass ihr dogmatischer Ertrag auch praxisrelevant ist. Die vorliegende Münsteraner, von Bodo Pieroth betreute Dissertation von 2000 überzeugt nicht nur in ihren dogmatischen Ergebnissen, sondern diese sind zudem geeignet, nach wie vor bestehende Probleme in der versammlungsbehördlichen Praxis zu lösen. [...] Alle Probleme lassen sich mit Werners Differenzierung in formelle und materielle Versammlungsrechtswidrigkeit grundrechtsfreundlich und vor allem unter Herstellung von Handlungssicherheit für Polizei und Versammlungsbehörden lösen." Staatsrat a. D. Rechtsanwalt Michael Kniesel, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 7/2002