Im Frühjahr 2005 machten zu hohe Feinstaubbelastungen der Luft in zahlreichen deutschen Großstädten in der Presse Schlagzeilen. Messungen hatten ergeben, dass die zulässigen Grenzwertüberschreitungen für Feinstaub pro Jahr bereits erreicht waren. Diese einzuhaltenden Grenzwerte für Feinstaub in der Luft waren am 01.01.2005 in Kraft getreten und gingen auf Vorgaben der EU zurück. Gegenstand dieser wissenschaftlichen Arbeit ist die Darstellung und Bewertung der Einflussnahme von Umweltbelangen im Planungsrecht im Allgemeinen und die Bedeutung der Immissionsgrenzwerte nach der 22. BImSchV im Speziellen. Müssen die Immissionsgrenzwerte als Umweltbelange berücksichtigt oder sogar beachtet werden? Und kommt ihnen gegenüber anderen Umweltbelangen ein besonderer Stellenwert zu? Das BImSchG, die 22. BImSchV sowie die unterschiedlichen Bereiche des Planungs-, Verwaltungsverfahrens- und des Prozessrechts werden dahingehend untersucht, ob die bestehenden Vorschriften ausreichend sind, um das Ziel der EU zur Verbesserung der Luftqualität und damit des Gesundheitsschutzes zu erreichen. Die Entwicklungschancen im europäischen und deutschen Umwelt- und Planungsrecht werden aufgezeigt und ein eigener Lösungsansatz für die Erhöhung des Einflusses von Umweltbelangen vorgestellt.
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