Die Arbeit befasst sich mit Carried Interest, einer spezifischen Form der Erfolgsbeteiligung im Private Equity-Sektor für die Verwalter des Fonds. Die Besonderheit des Carried Interest ist, dass die Berechtigten ihre Gewinnbeteiligung nicht von ihrem Arbeitgeber, sondern über eine separate Beteiligungsgesellschaft an der Fondsgesellschaft erhalten, an der sie ihrerseits beteiligt sind. Aufgrund dieser parallelen Gestaltung von Arbeitsverhältnis und Carried Interest-Rechtsverhältnis stellt sich die Frage, ob der Carried Interest überhaupt Bestandteil des Arbeitsverhältnisses wird und daher bei Abfindungszahlungen zu berücksichtigen ist. Im Ergebnis ist dies mangels einer ausdrücklichen oder auch nur konkludenten Einbeziehung ins Arbeitsverhältnis durch die Vertragsparteien abzulehnen. Auch handelt es sich bei dieser Ausgestaltung nicht um eine Umgehung von Arbeitnehmerschutzvorschriften. Das Arbeitsverhältnis und die Rechtsgrundlage für den Bezug von Carried Interest sind rechtlich voneinander zu trennende separate Rechtsverhältnisse.
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»Insgesamt ist das sehr gut verständliche Werk ein wichtiger Teil der spärlichen arbeitsrechtlichen Literatur zu Carried Interest. Mit dieser Einbeziehung einer Drittleistung spricht es aber auch ein Thema an, das nicht auf Private Equity eingeschränkt ist, sondern generell in Matrixstrukturen vorkommt. Wer sich mit dieser Thematik beschäftigt, kann das Buch mit Gewinn lesen.« Dr. Florian G. Burger, in: Das Recht der Arbeit, 4/2023