Die Fortwirkung tarifvertraglicher Regelungen nach einem Betriebsübergang zählt zu den hoch umstrittenen Problemen des deutschen Arbeitsrechts. Das Zusammenwirken unterschiedlicher Regelungsebenen des kollektiven Arbeitsrechts sowie die europarechtliche Determination des § 613a Abs. 1 BGB erschweren die Handhabung der hiermit zusammenhängenden Rechtsfragen sowohl in rechtsdogmatischer als auch in praktischer Hinsicht. Sebastian Denke unternimmt den Versuch einer konsequent rechtsdogmatischen Durchdringung der § 613a Abs. 1 Sätze 2-4 BGB und gleicht die Vorschrift mit den Legitimationsprinzipien der Privatrechtsordnung ab. Sein daraus resultierendes Modell einer "heteronom-normativen" Fortwirkung mit subsidiärem Charakter weicht in mancherlei Hinsicht von den herrschenden Erklärungsansätzen ab. Anhand spezieller Folgefragen überprüft er die gefundenen Ergebnisse auf ihre dogmatische und praktische Brauchbarkeit.