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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 2, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung Konstanz (Fakultät Informatik), Veranstaltung: IT-Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Mobile Devices wie Smartphones und Tablets sind aus der heutigen Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Die Smartphone-Nutzung ist alleine in Deutschland von 2013 bis 2014 um 25% gestiegen, bei Tablets lag der Anstieg im gleichen Zeitraum bei 33%. Solche Mobile Devices zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass es mit ihnen möglich ist im Internet zu…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 2, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung Konstanz (Fakultät Informatik), Veranstaltung: IT-Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Mobile Devices wie Smartphones und Tablets sind aus der heutigen Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Die Smartphone-Nutzung ist alleine in Deutschland von 2013 bis 2014 um 25% gestiegen, bei Tablets lag der Anstieg im gleichen Zeitraum bei 33%. Solche Mobile Devices zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass es mit ihnen möglich ist im Internet zu surfen - überall wo man Funkempfang hat. Mit einer erhöhten Verbreitung an Mobile Devices ist auch die Nachfrage an frei verfügbarem Internet über WLAN (Wireless Local Area Network) gestiegen. Um diese Nachfrage für ihre eigenen Geschäftszwecke zu nutzen haben Cafés, Bars, Restaurants, Hotels und andere Einrichtungen damit begonnen, ihren Kunden als zusätzliche Serviceleistung kostenfreies WLAN zur Verfügung zu stellen. Allerdings kommt es auch vor, dass von Dritten Rechtsverletzungen über diese bereitgestellten Anschlüsse begangen werden.In den letzten vier Jahren gab es zu dieser Rechtsthematik, der sogenannten Störerhaftung, mehrere Urteile. Hierbei handelt es sich um ein intensiv diskutiertes Thema des IT-Rechts, bei dem die Frage zu beantworten ist, inwieweit der Betreiber eines WLAN für Rechtsverletzungen durch unbekannte Dritte haftbar gemacht werden kann? Mögliche Rechtsverletzungen sind beispielweise die Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material oder das Eindringen in fremde Computernetzwerke.Immer häufiger werden die Betreiber öffentlicher WLAN-Netzwerke aber auch Privatpersonen von Rechtsanwaltskanzleien abgemahnt. Es wird zur Unterlassung und zur Zahlung eines Pauschalbetrages aufgefordert. Den abmahnenden Kanzleien kommt es entgegen, das es seit 2008 leichter geworden ist an die persönlichen Daten der anonymen IP-Adressen zu gelangen, da man nun im Sammelverfahren Auskünfte gegenüber den Providern erwirken kann. In dieser Arbeit wird das Thema Störerhaftung näher untersucht. Zu Beginn wird erläutert, um was es sich bei der Störerhaftung im juristischen Sinne genauer handelt und welche Pflichten es bei der Bereitstellung eines WLAN-Netzwerkes in Deutschland gibt. Anhand einiger wichtiger Fälle der herrschenden Rechtsprechung werden Möglichkeiten der Absicherung von WLAN-Netzwerken dargestellt. Abschließend folgt einem kurzen Fazit zur aktuellen Situation ein Ausblick, da auch der Gesetzgeber aktuell darüber nachdenkt das Thema durch Anpassung der Gesetze zu entschärfen.
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